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Sportpolitik: Pechstein begrüßt Anti-Doping-Gesetz

Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein begrüßt nachdrücklich das geplante Anti-Doping-Gesetz, mahnt aber noch Modifikationen an.

„Es muss mit unserem Grundgesetz vereinbar sein“, sagte die 42 Jahre alte Berlinerin in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur. „Deshalb sollte jeder Sportler, der das Gesetz in seiner jetzigen Fassung unterstützt, auf der Hut sein und den Text, vor allem den schlimmen Paragraf 11, ganz genau lesen.“ Der Paragraf 11 regelt in der derzeitigen Fassung die Festlegung auf die Sportgerichtsbarkeit. „Uns soll verboten werden, vor einem ordentlichen Gericht um unser Recht zu kämpfen. Dabei hat dieses Recht laut Grundgesetz jeder Bundesbürger“, sagte Pechstein. Es dürfe nicht sein, dass sich Sportler einem Rechtssystem unterwerfen müssen, das der Sport sich selbst schuf und in dem Verbände das Sagen haben. „Die Willkür solcher privaten Sportgerichte kann jeden treffen. Auch saubere Athleten, wie mein Fall bewiesen hat“, führte sie aus. Pechstein fordert daher ein Wahlrecht zwischen privaten und staatlichen Gerichten. „Keinesfalls darf man als Sportler gezwungen werden, auch noch Schadenersatzsprüche vor dem Gericht geltend zu machen, von dem man zu Unrecht verurteilt worden ist“, sagte sie.

Grundsätzlich spricht sie sich aber für das neue Anti-Doping-Gesetz aus. „Wenn mein Fall vor einem ordentlichen Gericht verhandelt worden wäre, wäre ich niemals verurteilt worden. Denn dort zählen Beweise und keine Spekulationen. Daher begrüße ich ein solches Gesetz auf jeden Fall“, sagte sie. (dpa)

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