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Potsdam-Mittelmark: Schriftliches Urteil zu Seehof

Erben sehen Erfolgschancen auf Rückgabe aller Grundstücke

Erben sehen Erfolgschancen auf Rückgabe aller Grundstücke Teltow. Eines der größten ostdeutschen Verfahren um die Rückübertragung früheren jüdischen Eigentums könnte mit einem deutlichen Sieg für die Erben enden: Die Chancen für eine Rückgabe aller umstrittenen Grundstücke in Teltow-Seehof – es geht noch um rund 700 Fälle – sei zumindest erheblich gestiegen, sagte Erben-Anwalt Wolfgang Ewer gestern mit Verweis auf die am Vortag bei ihm eingegangene schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig. Dieses hatte im November den Landkreis Potsdam-Mittelmark zur Rückübertragung eines 1936 verkauften Grundstücks an die Erbengemeinschaft verpflichtet (PNN berichteten). In dem seit Jahren schwelenden Rechtsstreit geht es darum, ob die früheren Besitzer ihre Grundstücke in der NS-Zeit freiwillig oder unter Druck verkauften. Für das vor dem Leipziger Senat verhandelte Grundstück stellten die Richter laut schriftlichem Urteil fest, es gebe „eindeutige Hinweise“ dafür, dass der Verkauf durch die NS-Herrschaft zumindest mit verursacht wurde. Deshalb hoben sie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam auf, das im Oktober 2002 eine Rückübertragung abgelehnt hatte. „Wir gehen nach den klaren Worten des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass zumindest alle Grundstücke, die nach dem 15. September 1935 – dem Erlass der Nürnberger Gesetze – verkauft wurden, der jüdischen Erbengemeinschaft zugesprochen werden“, sagte Ewer der Presseagentur dpa. Aus seiner Sicht muss das inzwischen zuständige Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen alle anders lautenden Bescheide, mit denen eine Rückübertagung abgelehnt worden war, zumindest für diese Verkaufszeit aufheben. Peter-Mathias Petzow vom Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Berlin erklärte: „Eine Rückübertragung ist nicht zwingend, da sich die Verfahrensbeteiligten jederzeit gütlich einigen können.“ Außerdem gelte die Entscheidung nicht für redliche Erwerber, die das Grundstück zu DDR-Zeiten kauften. Ewer sieht derweil nun auch für die Verkäufe vor dem genannten Stichtag 1935 bessere Erfolgsaussichten. „Nach meiner Wertung wird das Urteil auch weit reichende Auswirkungen auf die restlichen Verfahren haben.“ Unabhängig davon bestehe natürlich weiter die Möglichkeit vergleichsweiser Einigungen. dpa/PNN

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