zum Hauptinhalt
Die meisten Kleingartenvereine in Potsdam und Umgebung sind im Verband VGS organisiert.

© Andreas Klaer

Streit um frühere Gartensparte: Potsdamer Verband erklärt sich zum Gewinner vor dem Landgericht

Der Verband der Garten- und Siedlerfreunde hat nach eigenen Angaben gegen den Investor Tamax vor Gericht gewonnen. Das Landgericht erklärt dagegen, dass noch kein Urteil vorliege.

Der Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde (VGS) hat bei seiner Mitgliederversammlung am Mittwochabend in Drewitz den Vorstand im Amt bestätigt. Der Vorsitzende Wolfgang Zeidler, Schatzmeisterin Uta Schäfer und Schriftführer Christian Peschel wurden von den 83 stimmberechtigten Anwesenden bei jeweils nur zwei Gegenstimmen wiedergewählt. Dabei hatte es im Vorfeld massive Kritik an der Arbeit des Vorstands gegeben. Während der Mitgliederversammlung spielte das kaum eine Rolle.

Der VGS befindet sich seit Jahren in Rechtsstreitigkeiten und hat deshalb aus den Mitgliedsbeiträgen hohe Rücklagen gebildet. Sie summieren sich laut Kassenprüfbericht auf inzwischen 442.271 Euro. Diese Summe liegt knapp über den für dieses Jahr eingeplanten Mitgliedsbeiträgen.

Mitglieder bekommen Geld nicht zurück

Der VGS hatte 2019 eine Rettungsgabe für seine Mitglieder beschlossen. Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel kassierte die Rettungsgabe im vergangenen Jahr als nicht rechtmäßig. Mitglieder beklagen nun, dass sie ihr gezahltes Geld nicht zurückbekämen. Doch darüber wurde am Mittwoch nicht gesprochen.

Zweiter Konfliktpunkt: Der VGS habe sich zu Unrecht als Nachfolger des DDR-Kleingartenverbands bezeichnet. Dadurch seien Eigentümern von Flächen, die als Kleingärten verpachtet sind, Einnahmen verloren gegangen. So fordert der Investor Tamax, dem die frühere Sparte Angergrund in Babelsberg gehört, eine Entschädigung in Höhe von 330.000 Euro.

Der Streit sei gerichtlich zugunsten des VGS entschieden worden. Eine vom Gericht angestrebte gütliche Einigung sei am Widerstand von Tamax gescheitert, erklärte ein juristischer Vertreter des VGS. Das Verfahren gehe in die nächste Instanz.

Das Landgericht Potsdam hatte dagegen gegenüber den PNN erklärt, dass noch kein Urteil gefällt sei. Für einen Beweisbeschluss zur Höhe einer möglichen Entschädigung sei ein Sachverständiger beauftragt worden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false