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DER UFER-KONFLIKT: Rechtssicher, aber nicht öffentlich gewidmet

Der Uferweg in Groß Glienicke ist seit knapp einem Jahr teilweise gesperrt. Der Weg ist im Bebauungsplan festgeschrieben, jedoch auf Grund eines Fehlers aus den 1990er Jahren nicht öffentlich gewidmet.

Der Uferweg in Groß Glienicke ist seit knapp einem Jahr teilweise gesperrt. Der Weg ist im Bebauungsplan festgeschrieben, jedoch auf Grund eines Fehlers aus den 1990er Jahren nicht öffentlich gewidmet. Einer Widmung müsste jetzt jeder einzelne der rund 40 Eigentümer zustimmen. Anders als am Griebnitzsee, wo der erste Ufer-Bebauungsplan vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) kassiert wurde, ist der Groß Glienicker Ufer-Plan rechtssicher. Das hilft jedoch nicht dabei, Sperren zu verhindern – ihnen kann die Verwaltung nur mit ordnungsbehördlichen Verfahren beikommen. Ob diese rechtens sind, müssen Gerichte entscheiden. Nach Angaben des Vereins „Freies Groß Glienicker Seeufer“ ist die Uferpromenade derzeit vor sechs Grundstücken abgesperrt oder blockiert. Gegen die Sperren hatten die Groß Glienicker im vergangenen Jahr mehrfach demonstriert. Zwei Bürgerinitiativen gründeten sich; der „Dorffrieden“ gilt als nachhaltig gestört. SCH

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