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Homepage: Mindestmaß an Recht nicht gewährleistet Über die Menschenrechte in Guantanamo Bay

Guantanamo Bay – bis vor wenigen Jahren ein unbedeutender Fleck auf der politischen Landkarte der Welt – ist zu einem politischen Reizwort avanciert. Seitdem die USA im „Krieg gegen den Terror“ auf ihrem kubanischen Marinestützpunkt Terrorverdächtige unterschiedlichster Herkunft inhaftiert haben, ist ein heftiger Streit über die Rechtmäßigkeit dieser Haft entbrannt.

Guantanamo Bay – bis vor wenigen Jahren ein unbedeutender Fleck auf der politischen Landkarte der Welt – ist zu einem politischen Reizwort avanciert. Seitdem die USA im „Krieg gegen den Terror“ auf ihrem kubanischen Marinestützpunkt Terrorverdächtige unterschiedlichster Herkunft inhaftiert haben, ist ein heftiger Streit über die Rechtmäßigkeit dieser Haft entbrannt. „Guantanamo“ steht auch als Synonym für die tiefen Gräben in den transatlantischen Beziehungen zwischen „Bush-Amerika“ und „Alt-Europa“. Das Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam lud vergangene Woche zu einem Vortrag über den Rechtsstatus von Guantanamo. Unversöhnlich wird der Streit um Pro und Contra in den politischen Debatten ausgetragen. Für die einen ist Guantanamo eine absolut notwendige und damit richtige Maßnahme, für die anderen symbolisiert es den Sündenfall einer Demokratie. Dabei könne, so der Referent Bernhard Schäfer, eine genaue Betrachtung der juristischen Aspekte ein wenig Licht ins Dunkel der Frage nach der Rechtmäßigkeit von Guantanamo bringen, vielleicht sogar die Wogen ein wenig glätten helfen. Im Mittelpunkt der Kontroverse steht die Frage, welchen Status die Gefangenen haben. Ist Guantanamo für sie ein „rechtsfreier Raum“, in dem sie gegen internationale Konventionen festgehalten werden können? Aus Sicht der US-Regierung stünden die Taliban und Al-Quaida-Kämpfer außerhalb jeglicher Rechtsnormen, insofern greife für sie keine herkömmliche Konvention, beispielsweise über den Status von Kriegsgefangenen. Grundrechte würden ihnen immerhin, so das US-Verteidigungsministerium, gewährt. Doch Berichte des Internationalen Roten Kreuzes erwecken erhebliche Zweifel an dieser Darstellung. Unter den rund 600 Gefangenen befinden sich offenbar viele Unbeteiligte, Jugendliche und alte Menschen. Zudem erhärteten sich inzwischen erhebliche Foltervorwürfe. Für die Behandlung der Gefangenen ist die Frage ihres Status“ von großer Bedeutung. Mehr noch aber, so Schäfer, sei auf die klaren juristischen Rahmenbedingungen zu verweisen: Ob sie nun als Kriegsgefangene, oder als „feindliche Kombattanten“ eingestuft würden, ein Mindestmaß an Rechtsnormen und ebenso in Verfahrensfragen müsse in jedem Fall gelten. Doch selbst dieses Minimalmaß sei durch die „Military Order“ des US-Präsidenten, die für Guantanamo greift, nicht ausreichend gewährleistet. Es war nicht immer leicht, ohne Fachwissen den Details der juristischen Ausführungen zu folgen. In Bezug auf die rechtlichen Aspekte von Guantanamo bestätigte sich allerdings die klamme Vermutung, dass es sich hier um klare Verstöße gegen das Völkerrecht handelt. Folgt man den Ausführungen Schäfers, so wiegt dieser Befund so schwer, dass Zweifel höchstens an der derzeitigen Demokratiefähigkeit der USA aufkommen. Ein wenig Hoffnung gebe allenfalls, so das ernüchternde Fazit des Juristen, dass an verschiedenen US-Gerichten Klagen gegen die Vorgehensweise der Bush-Administration anhängig seien. Vielleicht der derzeit einzige Strohhalm für die Insassen von Guantanamo Bay. Carsten Dippel

Carsten Dippel

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