zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Massencrash auf der Autobahn

Verletzte Menschen und rund 15 000 Euro Schaden

Aus dem GERICHTSSAALVerletzte Menschen und rund 15 000 Euro Schaden Die Staatsanwaltschaft betont das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Nach einer halben Stunde Prozessdauer ist sie allerdings bereit, das Verfahren gegen Max M.* (35) einzustellen. Dem Fliesenleger in weißem Hemd und schwarzer Weste fällt ein Stein vom Herzen, auch wenn ihn die Geldbuße von 800 Euro schmerzt. Max M. aus Dessau war am frühen Morgen des 22. September 2003 auf dem Weg nach Berlin. Zehn Minuten vor sechs Uhr platzte der hintere rechte Reifen seines Mitsubishi auf der Autobahn unweit von Potsdam. Der Junggeselle verlor die Kontrolle über seinen Pkw, der zuerst gegen die linke Leitplanke schleuderte und dann verkehrt herum auf der mittleren Fahrspur zum Stehen kam. Die Anklage wirft dem Unglücksraben nun vor, die Unfallstelle nicht mit einem Warndreieck abgesichert zu haben. Ein Audi-Fahrer soll bei einem Ausweichmanöver ins Schleudern geraten, der hinter ihm fahrende Opel in einen Graben gerutscht sein. Ein VW Passat sei auf den unbeleuchteten Pkw des Angeklagten aufgefahren, ein Ford schließlich auf diesen geprallt. Die Fahrzeuginsassen erlitten laut Staatsanwaltschaft Schleudertraumata, Prellungen und Schnittwunden. Der Fremdschaden an den Unfallautos betrage rund 15 000 Euro. „Ich habe die Warnblinkanlage meines Mitsubishis eingeschaltet, da bin ich mir ganz sicher“, beteuert Max M. leise. Die rechte Seite seines Pkw sei zwar durch den Crash mit der Leitplanke demoliert gewesen. „Aber links funktionierten die Lampen. Das habe ich gesehen, als ich das Warndreieck aus dem Kofferraum holen wollte“, so der Angeklagte. Leider habe sich die Heckklappe nach dem Unfall nicht mehr öffnen lassen. Sofort nach seinem Missgeschick habe er per Handy die Polizei gerufen. Als es den ersten Verletzten gab, habe er die Leitstelle ein zweites Mal angewählt und nach einem Krankenwagen verlangt. Nachdem geklärt ist, dass die acht Eintragungen des Angeklagten in der Verkehrssünderkartei wegen zu schnellen Fahrens aus der Zeit seiner Selbstständigkeit stammen („Ich war Tag und Nacht unterwegs und ständig im Zeitdruck!), ist auch das Gericht unter Vorsitz von Kerstin Devriel der Ansicht, Max M. müsse fortan nicht auch noch als Vorbestrafter durchs Leben gehen. (*Name geändert.) HoGa

HoGa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false