zum Hauptinhalt
(Symbolbild)

© imago/Ralph Peters / imago/Ralph Peters

Bürgergeld ab 2023: Keine neuen Anträge nötig

Die Potsdamer Arbeitsagentur sieht sich gerüstet, ab Anfang 2023 die neuen Regelsätze auszuzahlen - anstelle von Hartz IV.

Zum 1. Januar 2023 soll das Bürgergeld die frühere Hartz-IV-Grundsicherung ablösen. Die Potsdamer Arbeitsagentur sieht sich für die Umsetzung gewappnet. „Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswechsel auszahlen“, teilte Alexandros Tassinopoulos mit, der Chef der Potsdamer Arbeitsagentur. Wichtig sei, dass für das Bürgergeld kein neuer Antrag nötig werde. „Wer bereits Leistungen erhält, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt.“

Eine weitere Vereinfachung aus Sicht der Agentur: Wechselt etwa das monatliche Einkommen der Kunden auch nur geringfügig, mussten dafür bisher stets neue Bescheide erstellt und Kleinstsummen zurückgefordert werden. Durch eine neue Bagatellgrenze entfalle das: „Die Jobcenter brauchen Beträge bis zur Höhe von 50 Euro nicht mehr zurückfordern.“

Die weiteren Kernelemente des Bürgergelds greifen demnach ab Juli - zum Beispiel erweiterte Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld. Rund 12.000 Potsdamer werden den Angaben nach die neue Sozialleistung beziehen. (HK)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false