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Brandenburg: Zweieinhalb Jahre Haft für Kronzeugen Geldfälscher muss gegen Hintermänner aussagen

Potsdam - Kurzer Prozess im Fall des Geldfälschers von Caputh. Bereits am Nachmittag des zweiten Verhandlungstages verurteilte die 4.

Potsdam - Kurzer Prozess im Fall des Geldfälschers von Caputh. Bereits am Nachmittag des zweiten Verhandlungstages verurteilte die 4. Große Strafkammer des Potsdamer Landgerichts unter Vorsitz von Michael Thies gestern den Weißrussen Vladislav L. (33) wegen vollendeter Geldfälschung, Vorbereitung zur Fälschung von Geld, Verstoßes gegen das Ausländergesetz sowie Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Grund der ungewöhnlichen Eile: In den nächsten Tagen und Wochen müssen sich die Hintermänner der internationalen Fälscherbande, die die Absicht hatte, in der ersten Auflage mindestens fünf bis zehn Millionen, später gar bis zu 100 Millionen Euro in 50-Euro-Scheinen zu drucken, vor Gericht verantworten. Vladislav L., der den Coup durch seine Selbstanzeige bei der Polizei platzen ließ, soll in den kommenden Verfahren als Zeuge auftreten. Da das Urteil bereits rechtskräftig ist, kann er sich nicht mehr auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen. Bereits morgen sitzt der Potsdamer Jörg H. – er vermittelte der Bande die alte, verfallene Gärtnerei im Schmerberger Weg in Caputh, in der die bestens ausgerüstete Geldfälscherwerkstatt samt einer Cannabisplantage eingerichtet wurde – auf der Anklagebank. Oberstaatsanwalt Peter Steiniger hatte zwei Jahre und elf Monate Haft für den „professionellen Fälscher“ beantragt, der sein exzellentes Wissen und Können in den Dienst gewaltbereiter Krimineller stellte, der allerdings auch „der Schlüssel zur Aufklärung dieses Verbrechens“ war. „Das ist der erste Fall in der Bundesrepublik seit der Einführung des Euro am 1. Januar 2002, dass im Offsetdruckverfahren Falschgeld von bemerkenswerter Qualität hergestellt wurde“, so der Ankläger. Als die Polizei die Werkstatt am 16. Dezember 2004 aushob, fand sie noch 24 einseitig bedruckte DIN-A-4-Bögen mit falschen „Fünfzigern“. Allein sie hätten ausgereicht, „Blüten“ im Wert von einer Million zu fabrizieren. Verteidiger Dr. Volkmar Schöneburg nannte es einen Skandal, dass die Behörden erst am 4. November 2004 auf die Hilferufe seines Mandanten reagierten, der sich bereits am 26. September erstmalig per E-Mail an die Polizei gewandt und auf die Fälscherwerkstatt aufmerksam gemacht hatte. Der Hinweis auf Cannabisanbau habe die Ermittlungen schließlich in Gang gesetzt. Schöneburg forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der psychiatrische Gutachter Dr. Ullrich Wendt (59) attestierte Vladislav L. – entgegen einer scheinbaren Gefälligkeitsdiagnose, die ihm Anfang der 90er Jahre in seiner Heimat ausgestellt wurde – beste Gesundheit. Der Angeklagte, der am ersten Prozesstag berichtete, vom Geheimdienst KGB mit einem falschen tschechischen Pass nach Deutschland eingeschleust worden zu sein, um eine unbekannte Bande auszuspionieren, die US-Dollar fälschen und in Weißrussland in Umlauf bringen wollte, wurde während seiner Militärzeit fahnenflüchtig. Um seine endgültige Entlassung aus der Armee zu bewirken, hätten Mutter und Stiefvater mit Verbindungen zum KGB seine Einweisung in eine psychiatrische Klinik veranlasst, in deren Ergebnis ihm Schizophrenie bescheinigt wurde. Vladislav L. selbst betonte auf Fragen des Staatsanwalts, tatsächlich nie psychisch krank gewesen zu sein. Gabriele Hohenstein

Gabriele Hohenstein

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