Tod eines bewaffneten Mannes in Vieritz: Zuvor bereits mehrere Kinderschutzmeldungen eingegangen
Familiengericht hatte laut dem Landkreis Havelland bereits Sorgerecht für das Kind entzogen. Wegen der Gewaltbereitschaft des Vaters sei die Polizei beim Abholen des Kindes dazugezogen worden.
| Update:
Nach dem Tod eines bewaffneten Mannes in einem Haus in der Gemeinde Milower Land hat der Landkreis Havelland Angaben zum Vorlauf des Polizeieinsatzes gemacht. So waren zunächst im Jugendamt mehrere Kinderschutzmeldungen eingegangen, erklärte eine Sprecherin des Landkreises auf Anfrage. Die Eltern ließen jedoch keinen Kontakt zu, woraufhin das Familiengericht nach einem langen Prozess das Sorgerecht entzog. Schließlich „lag dem Jugendamt ein Herausgabebeschluss des Kindes an den Amtsvormund vor, der aufgrund der Gewaltbereitschaft des Vaters in Abstimmung mit der Polizei umgesetzt werden sollte“, so die Sprecherin.
Der Vater des Kindes hatte sich während des Großeinsatzes in Vieritz am Freitag und Samstag mehrere Schusswechsel mit der Polizei geliefert. Die Polizisten wollten in dem Dorf in Brandenburg den Gerichtsbeschluss vollstrecken. Wegen möglicher Kindeswohlgefährdung waren auch Spezialeinheiten der Polizei beteiligt. Doch es gelang nicht, das Kind aus dem Haus zu holen. Zwei Männer verschanzten sich dort, auch das Kind und seine Mutter waren im Haus. Die Mutter und das Kind konnten das Haus in der Nacht zum Samstag dann aber unverletzt verlassen.
Kind geht es den Umständen entsprechend gut
Bei dem Einsatz sei berücksichtigt worden, dass der Vater aggressiv und gewaltbereit sei, führte die Sprecherin des Landkreises aus. „Dem Kind geht es den Umständen entsprechend gut.“
Zur Todesursache des Schützen macht die Staatsanwaltschaft weiterhin keine Angaben. Die Ursachenermittlung hänge nicht ausschließlich an einer Obduktion, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam am Dienstag. Sie sei eine Erkenntnisquelle von vielen. Die Obduktion hatte bereits am Sonntag stattgefunden. Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob der Mann sich selbst getötet hat oder von Schüssen aus einer Polizeiwaffe tödlich getroffen wurde.
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