zum Hauptinhalt
ARCHIV - 28.06.2022, Brandenburg, Brandenburg/Havel: Der Angeklagte kommt zur Urteilsverkündung des Landgerichts Neuruppin, wo er wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen im Konzentrationslager Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Der ehemalige KZ-Wachmann ist gestorben. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch. Der 102-Jährige hatte gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin von Juni vergangenen Jahres Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Darüber war noch nicht entschieden worden, daher war das Urteil noch nicht rechtskräftig. Foto: Fabian Sommer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Fabian Sommer

Sachsenhausen-Prozess: Verurteilter früherer KZ-Wachmann mit 102 Jahren gestorben

Wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen wurde er zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nun ist der 102-Jährige gestorben. Zuvor hatte er Revision eingelegt.

Der ehemalige KZ-Wachmann, der wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen des Konzentrationslagers Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, ist gestorben. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch von offizieller Stelle auf Anfrage. Der 102-Jährige hatte gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin von Juni vergangenen Jahres Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Darüber war noch nicht entschieden worden, daher war das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Der hoch betagte Angeklagte hatte im Prozess hartnäckig bestritten, überhaupt in dem KZ tätig gewesen zu sein. Stattdessen will er als Landarbeiter gearbeitet haben. Diese Aussage stufte das Gericht aufgrund zahlreicher Dokumente mit den persönlichen Daten des Angeklagten, die auf eine Tätigkeit als Wachmann der SS in dem KZ hinwiesen, als nicht glaubwürdig ein.

Verteidiger Stefan Waterkamp hatte direkt nach dem Urteil Revision angekündigt. Der BGH habe in seiner bisherigen Rechtsprechung die bloße Tätigkeit in einer KZ-Wachmannschaft als nicht ausreichend für eine Verurteilung wegen Beihilfe zu den NS-Verbrechen gesehen, erklärte er zur Begründung. Konkrete Taten bei Morden an Häftlingen waren dem Angeklagten in dem Prozess nicht nachgewiesen worden. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false