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Notaufnahme Klinikum Ernst Bergmann (Klaer)

© Andreas Klaer

Krankenhäuser in Brandenburg: Schon heute weite Wege zum nächsten Maximalversorger

In Notfällen müssen viele Brandenburger weite Strecken fahren. Die Sorge ist, durch die Krankenhausreform wird es noch schlimmer.

Die Krankenhausreform von Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) ist erst noch im Entstehen. Doch in Brandenburg gibt es schon heute weite Wege in der Notfallversorgung: Einwohner weiter Teile des Landes erreichen ein Krankenhaus der Notfallstufen zwei oder drei erst in deutlich mehr als 30 Minuten Fahrzeit. Das geht aus einer Antwort des Potsdamer Gesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Gesundheitspolitikerin der Brandenburger Grünen, Carla Kniestedt, hervor. Allerdings sind Standorte in Nachbarbundesländern, etwa in Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern, in der Antwort nicht berücksichtigt worden.

Lange Strecken sind demnach vor allem in der Prignitz und in Ostprignitz-Ruppin zurückzulegen, wo der nächste Versorger der Stufe 3, die Ruppiner Kliniken in Neuruppin, erst in deutlich mehr als 30 Autominuten erreichbar wären. Auch die Einwohner großer Teile der Uckermark, des Südens des Landkreises Teltow-Fläming und des kompletten Landkreises Elbe-Elster würden kein Krankenhaus der Stufe zwei oder drei in weniger als 30 Autominuten erreichen. In diesen Regionen gibt es nur Krankenhäuser der niedrigeren Stufe 1: Sie verfügen über einen Schockraum, eine Intensivstation und eine Notfallambulanz, decken aber nicht alle Fachabteilungen oder Therapiemöglichkeiten ab. Das Land verweist in seiner Antwort dennoch darauf, dass diese Krankenhäuser die Notfallversorgung vor Ort absichern.

30
Autominuten und mehr brauchen viele Brandenburger bis zum nächsten Krankenhaus der Stufe zwei oder drei.

Dennoch müssen im Ernstfall manche Patienten zu einem Maximalversorger verlegt werden. Oft geschieht das mit einem Rettungshubschrauber. Der Anfrage zufolge gibt es in Brandenburg derzeit sechs Rettungshubschrauber, die allerdings nur unter bestimmten Wetterbedingungen zum Einsatz kommen können. „Rettungsflüge erfolgen nur bei flugtauglichem Wetter“, heißt es in der Antwort des Ministeriums. So gebe es vorgegebene „Minimal-Regularien“: Die Sichttiefe dürfe nicht weniger als 300 Fuß (ca. 91 Meter) sein, für den normalen Flugbetrieb liege diese bei 500 Fuß (ca. 152 Meter). Der Pilot bzw. die Pilotin des Rettungshubschraubers entscheide, ob auch bei schlechter Witterung geflogen werden kann.

Damit bestätigt die Antwort auf Kniestedts Anfrage die immer wiederkehrenden Forderungen etwa von Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) nach einem Erhalt der Krankenhäuser in der Fläche des Landes. Ohnehin gibt es noch keinen Konsens zwischen Bund und Ländern: Bei der Gesundheitsministerkonferenz in Radolfzell am Bodensee blieben zuletzt noch viele Streitpunkte zwischen Bund und Ländern offen. Unterdessen warnte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, vor einer drohenden Insolvenz vieler Kliniken. „Solange der Bund keine weitere Unterstützung zubilligt, wird das Szenario der drohenden Überschuldung für viele Krankenhäuser immer realistischer“, erklärte Sager am Donnerstag. „Die Folge wäre ein Flächenbrand in zahlreichen Kliniken, in denen Mitarbeiter und Patienten nicht mehr sicher sein können, ob es ihr Haus im kommenden Jahr noch gibt.“

Die Fragestellerin Kniestedt nannte es gegenüber dieser Zeitung „notwendig, bei der Krankenhausreform Notfallversorgung und Rettungsdienste mitzubedenken.“ Es müsse garantiert werden, dass schnelle Hilfe im Notfall im Flächenland nicht davon abhänge, ob das Wetter gut genug ist fürs Fliegen. „Es braucht integrierte Konzepte“, so die Lychener Abgeordnete.

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