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Eine Frau steht auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld vor einer Anzeigetafel, auf der verspätete Flüge aufgelistet werden.

© dpa/Michael Hanschke

Klagen von Fluggästen nehmen weiter zu : KI könnte bei Entschädigungsansprüchen helfen

Portale versprechen Fluggästen eine schnelle Abwicklung ihrer Entschädigungsansprüche. Das für den BER zuständige Gericht ist hoch belastet. Kann Künstliche Intelligenz helfen?

Das für den Hauptstadtflughafen BER zuständige Amtsgericht Königs Wusterhausen verzeichnet immer mehr Klagen gegen Airlines. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben des Gerichts rund 14.000 Flug- und Reiseklagen - das seien doppelt so viele wie 2022. Bei dem Gericht in Brandenburg machen die Verfahren von Passagieren des BER inzwischen 93 Prozent aller Zivilklagen aus, wie es hieß.

Königs Wusterhausen gehört damit zu den besonders belasteten Gerichten in Deutschland, wie eine Umfrage der „Deutschen Richterzeitung“ bei den Gerichten an den Standorten der 20 größten Flughäfen in Deutschland ergab. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes, (DRB), Herausgeber der Zeitung, landet das Gericht auf Platz drei hinter den Amtsgerichten Köln (knapp 37.300 Verfahren) und Frankfurt/Main (gut 15.000 Fälle).

Bundesweit gab es laut Richterbund im vergangenen Jahr mehr als 125 000 Klagen von Fluggästen - und damit so viele wie noch nie. Im Vergleich zum Vorjahr sei die Zahl der Fälle bundesweit rund 80 Prozent gestiegen, so der Richterbund. Die Kunden verlangen meist Entschädigungen für ausgefallene oder verspätete Flüge. Der Verband sieht Portale, mit denen Fluggäste ihre Ansprüche schnell und einfach durchsetzen können, als einen wesentlichen Grund für die Entwicklung bei den Gerichten.

In Königs Wusterhausen wird laut Amtsgerichtsdirektor Stephan Lehmann das Personal verstärkt, um die Verfahren zu bewältigen. Zudem werde über den Einsatz Künstlicher Intelligenz nachgedacht. In Frankfurt wurde ein KI-Assistenzprogramm erprobt, das in Brandenburg auf Interesse stößt. Nach der erfolgreichen Entwicklung des Prototyps „Frauke“ in Hessen vereinbarten die beiden Länder im vergangenen November eine Zusammenarbeit.

„Bislang ist daraus aber noch keine Standardsoftware entwickelt worden, die im Regelbetrieb der Gerichte durch die Klageflut helfen könnte“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur. Er erneuerte seine Kritik an mangelnden Ausgaben für die Justiz: „Mit einem auf 50 Millionen Euro jährlich eingedampften Minibudget der Bundesregierung wird sich die Justiz-Digitalisierung in Deutschland allerdings nicht spürbar beschleunigen lassen.“ (dpa)

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