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Dieses ehemalige Bürogebäude in einem Prenzlauer Gewerbegebiet soll nach dem Willen des Kreistags eine Flüchtlingsunterkunft werden.

© dpa/Jens Kalaene

Flüchtlingsheim in Prenzlau: Brandenburger Bürgermeister hält Pläne für unrealistisch

Hendrik Sommer (parteilos) hält die Unterbringung der Geflüchteten zwar für machbar. Er sieht die Probleme aber an anderer Stelle.

Prenzlaus Bürgermeister Hendrik Sommer (parteilos) hält Teile eines Beschlusses zu der geplanten Flüchtlingsunterkunft in der Stadt für nicht umsetzbar. „Die Verkürzung der Nutzungsdauer auf maximal fünf Jahre halte ich für in der Praxis nicht einzuhalten“, sagte Sommer der Deutschen Presse-Agentur. Er wisse, dass Asylverfahren sich teilweise über Jahre erstreckten und immer mehr Geflüchtete nachkämen. Die Pläne seien obsolet, „wenn man durch die Macht des Faktischen“ überrascht werde, so Sommer.

Der Kreistag der Uckermark hatte am Mittwoch dafür gestimmt, die Aufnahmekapazität der Flüchtlingsunterkunft zu verringern und die Nutzung auf zunächst drei Jahre festzulegen – mit einer Option auf eine zweijährige Verlängerung. Demnach sollen in dem Bürogebäude statt der ursprünglich geplanten 300 Flüchtlinge nur 180 bis 200 unterkommen. Landrätin Karina Dörk (CDU) hatte die Beschlussvorlage eingebracht. Dörk hatte ihren Vorschlag unter anderem mit „nachvollziehbaren Akzeptanzproblemen der Bürgerschaft“ begründet.

Das „Danach“ ist das Problem

Er könne diese Bedenken nachvollziehen, sagte der Bürgermeister. In Prenzlau fehlten unter anderem bereits aktuell Allgemeinmediziner, Zahnärzte, Schulen und Kitas. Die Unterbringung würde schon gelingen, führte Sommer aus. „Aber das Danach, das ist das Problem.“ Zudem sei der Standort industriemäßig total verbaut. „Einladend ist das nicht.“

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Die AfD hatte vor Wochen ein Bürgerbegehren angestoßen, um die Errichtung der Erstaufnahmeeinrichtung zu verhindern. Das Bürgerbegehren wurde wegen Formfehlern und des Verweises auf die Aufnahme von Geflüchteten als Pflichtaufgabe der Landkreise vom Kreistag am Mittwoch für unzulässig erklärt. Nach der Kommunalverfassung Brandenburgs seien Bürgerentscheide gegen die Erfüllung von Pflichtaufgaben unzulässig.

Der Kreistag hatte im April für eine neue Unterkunft für 300 Geflüchtete in einem weitgehend leerstehenden Bürogebäude in einem Gewerbegebiet in Prenzlau gestimmt, was zu Protesten in der Stadt führte. Daraufhin initiierte die AfD ein Bürgerbegehren gegen die Flüchtlingsunterkunft, das nach Angaben der Sprecherin mit mehr als 13.000 Unterschriften erfolgreich war. Der Bürgerentscheid hatte im zweiten Schritt das Ziel, den Kreistagsbeschluss zu kippen.

Der Kreis Uckermark hat den Angaben zufolge in diesem Jahr bis Ende Juli 567 Geflüchtete aufgenommen, die Prognose geht für dieses Jahr von einem Soll von 1411 aus. (dpa)

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