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Flüchtlinge in Brandenburg: FDP fordert bessere medizinische Versorgung von Asylbewerbern

Die medizinische Versorgung von Asylbewerbern kostet in Brandenburg jährlich mehrere Millionen Euro. Umstritten ist die Forderung, eine Chipkarte einzuführen, die den Gang zum Arzt erleichtert.

Potsdam - Die ärztliche Behandlung von Asylbewerbern in Brandenburg kostete die Landkreise und Städte in den vergangenen Jahren jeweils mehrere Millionen Euro. Hinzu kamen Zahlungen vom Land für die Erstuntersuchungen, wie aus einer Antwort von Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht. Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP im Landtag, Gregor Beyer, kritisierte die Unterfinanzierung der Erstuntersuchungen. Er forderte zudem einen Zugang für Asylbewerber zur Regelversorgung. Ein mögliches Modell sei eine Chipkarte. Der Städte- und Gemeindebundes Brandenburg sieht diese kritisch und warnt vor starken Kostensteigerungen.

Rund 3,4 bis 5,1 Millionen Euro brachten die Kreise und kreisfreien Städte zwischen 2007 und 2012 jährlich für die medizinische Versorgung auf. Das Land zahlte in dem Zeitraum rund 3,9 Millionen Euro für Erstuntersuchungen in der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt (Oder-Spree). 2013 kamen bis Ende September weitere 1,5 Millionen Euro hinzu. Während die Zahl der Untersuchungen in Eisenhüttenstadt 2007 noch bei 523 lag, wurden 2013 wegen der steigenden Zahl von Flüchtlingen allein bis Ende September rund 2300 Untersuchungen gemeldet.

Die Erstuntersuchungen bietet ein Arzt an zwei Tagen pro Woche an. Außerdem gibt es eine wöchentliche Tuberkulose-Sprechstunde. Beyer kritisierte, dass 2013 im besten Falle etwa zehn Minuten Zeit pro Patient blieben. Das sei auch angesichts der bekannt gewordenen Tuberkulosefälle deutlich zu wenig. "Ganz offenbar ist man in Eisenhüttenstadt weder personell noch in Sachen Ausstattung optimal aufgestellt", betonte der FDP-Politiker. Laut Tack wird die Anschaffung von Computern erst geprüft.

Für weitere Behandlungen in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten müsse auch für die Asylbewerber das Recht auf freie Arztwahl gelten, sagte Beyer. Es dürfe keinen Unterschied zwischen hiesigen Beitragszahlern und Asylbewerbern geben. Eine Möglichkeit, eine flexiblere Versorgung zu sichern, sei eine Chip-Karte, wie beim sogenannten Bremer Modell. Ministerin Tack hatte angekündigt, in Brandenburg über dieses und andere Modelle diskutieren zu wollen.

Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, Karl-Ludwig Böttcher, bezeichnete die Chipkarten-Variante als "höchst kritisch". Durch die Karte habe man keine Kontrolle mehr über die Leistungen, die Asylbewerber in Anspruch nähmen. "Die Kosten würden sich potenzieren", sagte Böttcher. Außerdem lägen die Standards für die medizinische Versorgung in Brandenburg dann weit über dem, was das Bundesgesetz vorschreibe. Dort seien nur wirklich notwendige Behandlungen bei akuten Krankheiten und Schmerzen vorgeschrieben. Außerdem regelt das Gesetz die Versorgung von Schwangeren und bei Geburten.

Beyer setzte dem entgegen, dass auch Beitragszahler in Deutschland nur nötige Behandlungen bekämen. "Wer mehr will, muss eine Zusatzversicherung abschließen". "Man darf Sozialversicherte nicht mit Beitragszahlern gleichsetzen", warnte Böttcher hingegen mit Blick auf Asylbewerber. Das sei auf Dauer nicht bezahlbar und führe dazu, dass das Gefüge auseinander gerate. (dpa)

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