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Brandenburg: Erfolg für Bombodrom-Gegner

Die Gegner des geplanten Bombenabwurfplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide haben vor dem Oberverwaltungsgericht Brandenburg einen Erfolg erzielt. Das Gericht habe auf Antrag der Gemeinden Schweinrich und Rossow dem Bund Zwangsgelder angedroht, sollte er etwa Schilder mit der Bezeichnung "Truppenübungsplatz" an dem Gelände aufstellen, teilte das Gericht in Frankfurt (Oder) mit.

Die Gegner des geplanten Bombenabwurfplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide haben vor dem Oberverwaltungsgericht Brandenburg einen Erfolg erzielt. Das Gericht habe auf Antrag der Gemeinden Schweinrich und Rossow dem Bund Zwangsgelder angedroht, sollte er etwa Schilder mit der Bezeichnung "Truppenübungsplatz" an dem Gelände aufstellen, teilte das Gericht in Frankfurt (Oder) mit. Es sah darin eine Zuwiderhandlung gegen vorherige Gerichtsurteile. Vor rund einem Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht den Streitkräften nach jahrelangem Rechtsstreit untersagt, das "Bombodrom" militärisch zu nutzen, ohne vorher die Anliegergemeinden ausreichend angehört zu haben. Das Bundesverteidigungsministerium lässt daher derzeit ein Anhörungsverfahren in der Region laufen, das Anfang Januar abgeschlossen werden soll. Die Bundeswehr hatte das 14 000 Hektar große Militärgelände nach dem Abzug der russischen Truppen - nach Meinung der Gegner widerrechtlich - übernommen. Statt eines geplanten Luft-Boden-Schießplatzes fordert die Bürgerinitiative "Freie Heide" eine zivile Nutzung. Die Initiative will am Dienstag in Schweinrich ihre Proteste fortsetzen.

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