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Rundfunk Berlin Brandenburg, Gebäude in der Masurenallee.

© IMAGO/Fotostand

Affäre um den RBB: Brandenburg schließt Fusion mit anderer Rundfunkanstalt nicht mehr aus

Um den Fortbestand des Senders zu sichern, würde die Regierung von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) den RBB auch fusionieren. Partner könnten NDR oder MDR sein.

Brandenburgs Landesregierung schließt die Fusion des RBB mit einer anderen Rundfunkanstalt der ARD nicht mehr aus. Das geht aus einer Antwort der Potsdamer Staatskanzlei auf eine Kleine Anfrage des Blankenfelder Landtagsabgeordneten Matthias Stefke (Freie Wähler) hervor, die am Dienstag vom Landtag veröffentlicht wurde. Auf die Frage des Abgeordneten, ob „eine Fusion des RBB mit einer anderen Sendeanstalt zur Sicherung des Fortbestandes des Senders völlig ausgeschlossen“ sei, antwortete die Staatskanzlei mit lediglich vier Buchstaben: „Nein.“

Das passt zu früheren Äußerungen unter anderem von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD): Er hatte etwa in einem Interview mit der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ die Einrichtung eines Landesfunkhauses in Brandenburg gefordert. Das passt sowohl zur Struktur des Norddeutschen Rundfunks (NDR) als auch des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Beide Anstalten haben in den von ihnen versorgten Bundesländern Landesfunkhäuser eingerichtet – und wären mögliche Fusionspartner für den RBB.

Dass die Landesregierung eine Fusion nicht ausschließt, lässt aufhorchen.

Matthias Stefke (Freie Wähler)

„Dass die Landesregierung eine Fusion mit einer anderen Sendeanstalt zur Sicherung des Fortbestandes des Senders nicht völlig ausschließt lässt aufhorchen“, sagte Stefke. Er warnte jedoch vor der Schaffung eines Landesfunkhauses. „Auch in eine Senderehe sollte man keine finanziellen Hypotheken einbringen, die einen Neuanfang einer fusionierten Sendeanstalt erschwert.“

In der Antwort verweist die Landesregierung auch darauf, dass die Rechtsaufsicht über den RBB im Dezember 2022 auf den Senat von Berlin übergegangen sei. Die Landesregierung werde vor dem Hintergrund der „im Laufe des vergangenen Jahres ans Licht gekommenen Misswirtschaft beim RBB“ jedoch Konsequenzen für ihre Rechtsaufsicht ziehen.

Der Abgeordnete Stefke bedauerte, dass die Rechtsaufsicht an den Senat von Berlin übergangen sei. Das erschwere aus seiner Sicht den Aufklärungsprozess. „Ich hätte mir gewünscht, dass die Regelung im gegenseitigen Einvernehmen ausgesetzt wird“, sagte Stefke. Zudem müssten die von der Landesregierung angekündigten Konsequenzen unverzüglich den Gremien des Landtags vorgestellt werden.

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