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Brandenburg: Abschiebung: Vietnamesische Familie soll ausgewiesen werden

Die vietnamesische Familie Nguyen, für deren Verbleib in Brandenburg sich unter anderem der Cottbuser Generalsuperintendent Rolf Wischnath eingesetzt hat, soll bis zum Ende des Monats abgeschoben werden. Die Duldung war bis zum 31.

Die vietnamesische Familie Nguyen, für deren Verbleib in Brandenburg sich unter anderem der Cottbuser Generalsuperintendent Rolf Wischnath eingesetzt hat, soll bis zum Ende des Monats abgeschoben werden. Die Duldung war bis zum 31. Oktober befristet. Am Wochenanfang wurde die Duldung der vierköpfigen Familie, die seit zehn Jahren in Deutschland lebt, nicht mehr verlängert und zur Vorbereitung der Abschiebung eine Grenzübertrittsbescheinigung ausgestellt. Der konkrete Abschiebungstermin sei von den Flugzeugkapazitäten nach Hanoi abhängig, heißt es bei der Ausländerbehörde. "Wir rechnen täglich mit der Abschiebung", sagte der Pfarrer der Gemeinde Dolgelin, Olaf Schmidt. Die Gemeinde hatte der Familie von Mai bis September Kirchenasyl gewährt. Für die Familie Nguyen hatte sich im Sommer auch der evangelische Bischof von Berlin-Brandenburg, Wolfgang Huber, eingesetzt.

Die Familie, deren achtjähriger Sohn an Asthma leidet und deren Tochter Thao erst Anfang Oktober diesen Jahres geboren wurde, hatte bis zum September vier Monate im Kirchenasyl in Dolgelin gelebt. Dann erhielten die Nguyens aufgrund der Interventionen von Pfarrer Olaf Schmidt und öffentlicher Appelle aus Kirchen- und Menschenrechtskreisen eine befristete Duldung für den Zeitraum der Geburt der Tochter und kehrten in eine Asylbewerberunterkunft in Kunersdorf zurück. Angesichts der drohenden Abschiebung forderte Schmidt erneut ein Bleiberecht für die Familie. "Die Familie hat ihren Lebensmittelpunkt seit zehn Jahren in Deutschland. In Vietnam wären die Nguyens Fremde," sagte Schmidt dem Tagesspiegel. Der Pfarrer kritisiert, dass die vietnamesische Familie keine Möglichkeit hat, die Kriterien der so genannten Altfallregelung zu erfüllen. "Die gesetzlichen Anforderungen nach einem Arbeitsplatz und einer eigenen Wohnung können sie gar nicht erfüllen, weil sie als Asylbewerber nur eine Duldung haben und weder arbeiten noch außerhalb einer Asylbewerberunterkunft leben dürfen", so Schmidt. Damit seien viele so genannte Altfälle von vorne herein von der Gewährung eines Bleiberechtes ausgeschlossen. Die Zeit dränge, sagte Schmidt. Die Altfallregelung laufe zum Jahresende aus. "Dann ist der Zug ohnehin abgefahren."

Trotzdem will der Dolgeliner Pfarrer die Hoffnung nicht aufgeben: Vor wenigen Tagen hat sich Generalsuperintendent Rolf Wischnath erneut mit einem Brief an Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) gewandt und darum gebeten, der Familie ein dauerhaftes Bleiberecht zu ermöglichen. Eine Antwort hat Wischnath bislang allerdings nicht erhalten. Heiko Homburg, Sprecher des Innenministeriums, erklärte gegenüber dem Tagesspiegel lediglich, der Minister werde den Brief demnächst beantworten. Für den Fall sei alleine das Landratsamt Märkisch-Oderland zuständig, und im Übrigen könne die Asthmaerkrankung des achtjährigen Thoan auch in Vietnam therapiert werden.

Simone Tetzlaff vom Flüchtlingsrat Brandenburg hält das Vorgehen des Innenministeriums und des Landratsamts Märkisch-Oderland im Fall Nguyen exemplarisch für die restriktive Auslegung der Altfallregelung in Brandenburg, deren Kriterien nur die wenigsten Betroffenen erfüllen könnten. Der Flüchtlingsrat hat inzwischen mehrere hundert Unterschriften für eine liberalere Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen gesammelt. "Angesichts der weit verbreiteten Fremdenfeindlichkeit könnte Innenminister Schönbohm mit einem Bleiberecht für die Nguyens ein positives Zeichen setzen und Ausländern, die schon lange in Deutschland leben den Rücken stärken," so Simone Tetzlaff.

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