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Wikileaks-Gründer Julian floh im Juni 2012 in die Botschafts Ecuadors in London.

© REUTERS

Schwedische Justiz: Zwei Vorwürfe gegen Julian Assange fallengelassen

Die schwedische Justiz konnte ihn nicht vernehmen. Nun hat sie zwei Vorwürfe der sexuellen Belästigung und Nötigung gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange fallengelassen.

Zwei Vorwürfe der sexuellen Belästigung und Nötigung gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange sind am Donnerstag verjährt. Die schwedische Staatsanwaltschaft lasse die Fälle aus dem Jahr 2010 fallen, teilte die Behörde in Stockholm mit. "Das bedeutet, dass die Untersuchung der Ereignisse unabgeschlossen bleibt, weil der Verdächtige nicht gehört werden konnte", erklärte Chefanklägerin Marianne Ny.

Ein weiterer Fall der sexuellen Belästigung gegen den Australier verjährt am Dienstag. Eine der beiden Frauen, die ihn beschuldigen, wirft ihm außerdem Vergewaltigung vor. Hier endet die Verjährungsfrist erst nach zehn Jahren und somit 2020. "Ich hoffe immer noch, ein Verhör durchführen zu können, weil es in dieser Frage einen Dialog zwischen Schweden und Ecuador gibt", erklärte Ny am Donnerstag.

Der Australier hält sich seit Juni 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London auf - auch, weil er eine Auslieferung an die USA und eine lange Haftstrafe wegen der Wikileaks-Enthüllungen fürchtet.

Nachdem Assange nicht zu einer Befragung nach Schweden reisen wollte, hatte die Staatsanwaltschaft versucht, ihn in der Botschaft zu interviewen. Zwar hatten sowohl Großbritannien als auch Assange selbst dem zugestimmt. Für ein Verhör wäre aber auch die Erlaubnis Ecuadors notwendig gewesen. Diese hatte bis zuletzt gefehlt.

Assange erklärte, er sei "extrem enttäuscht", weil die schwedische Anklage es auf diese Weise vermieden habe, seine Seite der Geschichte vollständig anzuhören. "Assange hat sich durch die Flucht in die Botschaft Ecuadors selbstständig der Justiz entzogen", meinte Ny. (dpa)

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