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Politik: Zwangsarbeiter-Entschädigung: Bahlsen muss nicht entschädigen

Das Landgericht Hannover hat eine Entschädigungsklage von ehemaligen NS-Zwangsarbeitern gegen den Kekshersteller Bahlsen abgewiesen. Die Ansprüche seien inzwischen verjährt, verkündete das Gericht.

Das Landgericht Hannover hat eine Entschädigungsklage von ehemaligen NS-Zwangsarbeitern gegen den Kekshersteller Bahlsen abgewiesen. Die Ansprüche seien inzwischen verjährt, verkündete das Gericht. 60 Osteuropäer hatten von dem Unternehmen aus Hannover Zahlungen zwischen 9000 und 50 000 Mark verlangt - insgesamt summierten sich die Ansprüche auf über eine Million Mark. Bei den Klägern handelte es sich größtenteils um Frauen aus der Ukraine, die 1941 in Lager nach Deutschland deportiert wurden und dann bei Bahlsen arbeiten mussten. Nun müssen die Betroffenen warten, bis das neue Bundesgesetz zur Zwangsarbeiter-Entschädigung greift. Dann können sie auf Zahlungen aus der Stiftung hoffen.

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