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 Sarah Schneider, Kriminaloberkommissarin beim Polizeipräsidium Mittelhessen, sitzt in einem Büro der «BAO Fokus» vor einem Auswertungscomputer.

© Arne Dedert / dpa

„Wir haben dem Riesen den Kopf abgeschlagen“: Was der Schlag gegen „Boystown“ für den Kampf gegen „Kinderpornografie“ bedeutet

Die Enttarnung der Plattform, auf der Abbildungen von Kindesmissbrauch geteilt wurden, ist nur der Anfang.

Es sind Bilder von Straftaten, die schockieren. Denn sie zeigen Kinder, denen Erwachsene seelische und körperliche Gewalt angetan haben. Der Begriff Kinderpornografie, mit dem diese Straftaten allgemein bezeichnet werden, verharmlost diese Gewalt sogar noch, denn mit einvernehmlichen Sex, wie es der Begriff Pornographie nahe legt, haben diese Straftaten nichts zu tun.

Die Bilder dieser Straftaten werden meist im versteckten Teil des Internets, im sogenannten Darknet, von Pädophilen-Netzwerken geteilt. Am Montag konnte die Polizei eines dieser Netzwerke aufdecken.

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, forderte am Dienstag Nachbesserungen der Politik im Kampf gegen Kinderpornografie. „Hunderttausende Kinder werden gequält, gefoltert, vergewaltigt, damit Täter und Täterinnen auf solchen Portalen ihre sexuellen Gewaltfantasien gegen Kinder ausleben können“, sagte Rörig der „Rheinischen Post“.

Was haben die Ermittler aufgedeckt?

Die Plattform „Boystown“ habe mindestens seit Juni 2019 existiert und sei nur über das Darknet zu erreichen gewesen, teilten das Bundeskriminalamt und die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mit.

Mitte April hatte Polizeibeamte drei Männer festgenommen. Die Beschuldigten im Alter von 40 bis 64 Jahren stammen aus den Landkreisen Paderborn und München sowie aus Hamburg. Ein vierter Mann aus Norddeutschland, ebenfalls Bundesbürger, lebt in Paraguay und soll demnächst nach Deutschland ausgeliefert werden. Drei Beschuldigten wird vorgeworfen, die „kinderpornografische“ Plattform als Administratoren betrieben zu haben.

Der Festgenommene aus Hamburg soll sich im Juli 2019 bei „Boystown“ registriert und mehr als 3500 Beiträge gepostet haben. Die Polizei durchsuchte sieben Objekte in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hamburg. Anschließend wurde „Boystown“ abgeschaltet.

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Ausgetauscht wurden vor allem Bilder und Videos mit missbrauchten Jungen. Darunter befänden sich auch „Aufnahmen des schwersten sexuellen Missbrauchs von Kleinkindern“, sagten BKA und ZIT. Das Forum der Plattform sei in verschiedene Bereiche unterteilt gewesen, „um eine strukturierte Ablage und ein einfaches Auffinden der kinderpornografischen Inhalte zu ermöglichen“.

Neben den Foren habe es zwei angegliederte Chatbereiche gegeben, „die der Kommunikation der Mitglieder untereinander und dem Austausch kinderpornografischer Missbrauchsaufnahmen von Jungen und Mädchen dienten“. Die Mitglieder von „Boystown“ hätten von den Administratoren „Sicherheitshinweise für das sichere Surfen“ auf der Plattform bekommen, um das Entdeckungsrisiko zu minimieren.

Welche Dimension hat der Fall „Boystown“?

Das sei der größte Fall, den er in seiner Laufbahn erlebt habe, sagt ein Sicherheitsexperte, der sich seit Jahren mit Ermittlungen zu Kinderpornografie befasst. Die Plattform sei auf weltweite Nutzung angelegt gewesen. „Es gab mehr als zehn unterschiedliche Sprachkanäle“, darunter in Deutsch, Spanisch und Englisch. Die 400.000 Nutzer seien aus vielen Staaten gekommen.

Wie viele aus der Bundesrepublik stammen und aus anderen Ländern, werde sich „erst in weiter Ferne“ klären lassen, sagt der Experte. Die Nutzer seien alle mit verschlüsselten Adressen unterwegs. Und bei Plattformen im Darknet gebe es keinen Provider, bei dem die Daten der Nutzer abgefragt werden können.

Die Ermittler des Bundeskriminalamts feiern die Zerschlagung von "Boystown" als Erfolg.
Die Ermittler des Bundeskriminalamts feiern die Zerschlagung von "Boystown" als Erfolg.

© Andreas Arnold / dpa

Mit dem Abschalten von Boystown und der Festnahme der Hauptbeschuldigten „fangen die Ermittlungen erst richtig an“. Das sei nur über die internationale Zusammenarbeit von Polizeibehörden, darunter Europol, möglich.

Zu klären sei nicht nur die Identität der 400.000 Nutzer, sondern auch und vor allem, welche Kinder missbraucht wurden. Und wer sie missbraucht habe, der Experte spricht von „Hands-on-Delikten“. Auf den Plattformen für Bilder von Kindesmissbrauch werde in der Regel „echtes Material“ gezeigt, sagt er.

Die namentlich nicht bekannt Opfer zu identifizieren, ist allerdings mühsam. Eine Methode sei „Schulfahndung“, sagt der Experte. „Wir fragen Lehrkräfte, ob sie ein Kind kennen.“

Wie kommen Ermittler im Darknet der Kinderpornografie auf die Spur?

„Es geht nahezu nur über verdeckte Ermittler", sagt der Sicherheitsexperte. Technisch gebe es fast keine Möglichkeit, das Darknet zu entschlüsseln – „wir haben dafür keinen Staatstrojaner“. Die verdeckten Ermittler würden auf Foren platziert und versuchten, das Vertrauen der Betreiber und Nutzer zu gewinnen.

Die Beamten müssten den Eindruck erwecken, „dass sie zur Szene dazugehören“. Die Ermittler hofften dann, dass die Täter Fehler machen, „dass jemand etwas über sich verrät im Eins-zu-Eins-Kontakt“. Es könne Jahre dauern, bis das gelingt. „Man muss Rückschläge hinnehmen“, sagt der Experte. Außerdem müssten die Kollegen aufpassen, sich nicht selbst strafbar zu machen.

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„Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, den Polizeibeamten glasklar zu sagen, was sie dürfen und was nicht“, sagt er. Die Ermittler dürften keinesfalls selbst Plattformen für Kinderpornografie betreiben, um Täter zu anzulocken. Der Experte verweist auf das deutsche Strafgesetzbuch. Der Paragraf 184 b enthalte eine „Privilegierung“ für verdeckte Ermittler.

Um das Vertrauen der Betreibern der Plattformen erlangen zu können, müssen sie mitunter eigene Beitrage einbringen. Der Paragraf setzt dafür allerdings Grenzen. Die Androhung von Strafe gilt nicht für „dienstliche Handlungen im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wenn die Handlung sich auf einen kinderpornographischen Inhalt bezieht, der kein tatsächliches Geschehen wiedergibt und auch nicht unter Verwendung einer Bildaufnahme eines Kindes oder Jugendlichen hergestellt worden ist“, heißt es im Gesetz.

Der verdeckte Ermittler muss also technisch gefaktes Material einbringen, um die Aufnahmeprobe zu bestehen und dann auch länger in einem Forum für Kinderpornografie dabeizubleiben. Offenbar ist es mit dieser Methode im Fall „Boystown“ gelungen, die Plattform zu infiltrieren.

Nimmt der Missbrauch von Kindern zu?

Im Jahr 2020 wurden in Deutschland rund 14 600 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch erfasst. Damit ist die Zahl der Fälle im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 Prozent gestiegen. Das geht aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundesinnenministeriums hervor.

Grund dafür seien laut Behörden unter anderem vertiefte Internetrecherchen und die Ermittlungen im Nachgang zu den Missbrauchsfällen in Lüdge, Bergisch Gladbach und Münster, die bundesweit für Aufsehen sorgten.

In dem Ende 2018 bekannt gewordenen Missbrauchsfall von Kindern auf einem Campingplatz in Lügde werten Ermittler nach eigenen Angaben rund 13 000 Dateien mit "Kinderpornografie" aus.
In dem Ende 2018 bekannt gewordenen Missbrauchsfall von Kindern auf einem Campingplatz in Lügde werten Ermittler nach eigenen Angaben rund 13 000 Dateien mit "Kinderpornografie" aus.

© Christian Mathiesen/dpa

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs geht davon aus, dass mit den Zahlen in der Kriminalstatistik nur ein kleiner Teil der Taten angezeigt wird. Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge werden jährlich eine Million Mädchen und Jungen in Deutschland Opfer sexuellen Missbrauchs. Pro Schulklasse wären das etwa ein bis zwei betroffene Kinder.

Besonders auffällig gestiegen ist der Kriminalstatistik zufolge der Straftatbestand der „Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Schriften“: Die Behörden zählen mit insgesamt 18 761 Straftaten rund 6500 Fälle mehr als noch 2019. Das ist ein Anstieg von 53 Prozent.

Wie groß in diesem Bereich die Dunkelziffer ist, vermag kaum einer zu sagen. Kriminaldirektor Hans-Joachim Leon vom Bundeskriminalamt leitet die Ermittlungsgruppe „Gewalt- und Sexualdelikte“. Er hält sich bei der Schätzung des Dunkelfeldes ebenfalls zurück, erklärt dem Tagesspiegel die Dimensionen aber folgendermaßen: „Wir sind jedes Mal erschrocken, wie groß das Ausmaß ist. Häufig kontrollieren wir einen Tatverdächtigen wegen zehn Bildern – und wir finden zehntausende.“

Wie ist dieser Anstieg zu erklären?

Kriminaldirektor Hans-Joachim Leon erklärt den Anstieg damit, „dass Polizei und Öffentlichkeit genauer hinschauen“. Den ermittelnden Behörden stehen mehr Ressourcen und neue Technologien aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz zur Verfügung, um kinderpornografische Inhalte im Internet aufzuspüren.

Leon stellt einen Vergleich auf: „Wenn man einen dunklen Keller mit einer Taschenlampe ausleuchtet, kommt schon etwas ans Licht. Aber wenn man mit einem Scheinwerfer leuchtet, tritt noch viel mehr zu Tage.“ Gleichzeitig ließen sich „Abbildungen von sexuellem Missbrauch“ heutzutage in der „Always-On-Gesellschaft“ mithilfe digitaler Medien schneller „aufzeichnen, verbreiten und auffinden“, erklärt Leon.

Wie verbreitet ist sogenannte Kinderpornografie im Internet?

Hier müsse man zwischen zwei Verbreitungswegen unterscheiden, sagt Kriminaldirektor Leon. Einerseits landeten kinderpornografische Bilder und Videos immer häufiger durch Jugendliche im Clearnet, dem „bekannten“ Teil des Internets. Diese Bilder waren in den allermeisten Fällen nur für die Augen des Empfängers oder der Empfängerin bestimmt.

Doch wenn Beziehungen unter Jugendlichen im Streit endeten, landeten die „Sexting“-Bilder in Whatsapp-Gruppen oder auf Sozialen Netzwerken, um die andere Person bloßzustellen oder zu erpressen.

Andererseits verbreiteten sich Abbildungen von sexuellem Missbrauch von Kindern im Darknet über die „pädokriminelle Szene“, wie Leon erklärt. Täter gelangen etwa durch sogenanntes „Online-Grooming“ an Material – das heißt, sie kontaktieren gezielt Kinder auf Internetplattformen und sozialen Medien und fordern sie auf, ihnen sexualisierte Bilder oder Videos von sich zu senden.

Oder Täter bestellen missbräuchliche Videos bei Anbietern in Ländern des globalen Südens, wo Filme und Abbildungen nach den Wünschen der Kunden aufgenommen werden. Solche und ähnliche Abbildungen im Darknet enthalten häufig Folter und schwerste Misshandlungen, erklärt Leon.

„Das Material wird auf Plattformen gesammelt, dann wird es uninteressant und Nachschub wird gebraucht.“ So würde die Neubeschaffung und Verbreitung der Missbrauchsabbildungen stetig befeuert werden.

Wie funktioniert das Darknet?

Das Darknet ist ein versteckter Teil des Internets. Wenn man normal offen über den Browser surft, hat man darauf keinen Zugriff. Beim „normalen“ Surfen werden aber Spuren im Internet hinterlassen. Webseitenbetreiber:innen können zum Beispiel leicht herausfinden, wo der Nutzer wohnt oder welche Websites zuvor besucht wurden.

Deshalb nutzen Kriminelle, aber auch Journalist:innen oder Oppositionelle das Darknet, um sich vor staatlicher Verfolgung zu schützen. Um dort reinzukommen, nutzen die meisten den Tor-Browser. Es ist schwerer, sich in diesem Browser zurecht zu finden und das Internet lädt langsamer.

Die Ermittlungen im Darknet sind enorm aufwendig für die Ermittlungsbehörden, weil sie bei Verdacht auf eine Straftat keine Anfrage an die Internetprovider stellen können. Trotzdem wurden in vergangenen Monaten immer wieder Plattformen entdeckt, über die missbräuchliche Inhalte getauscht werden.

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„Ein großer Faktor ist die Erfahrung“, sagt eine Sprecherin der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Frankfurt. „Wir haben in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt in den vergangenen Jahren viel dazugelernt, was die Strafverfolgung im Darknet angeht. Welche Spuren wie verfolgt werden können, wo sich Mitglieder der kriminellen Netzwerke zu freigiebig äußern oder welche Schwachstellen das System hat - all das sind Ansatzpunkte.“

Trotz der gesammelten Erfahrungen gibt es bei den Ermittlungen keine Blaupause, sagt die Sprecherin: „Wir lernen mehr und mehr Wege, um gegen diese Netzwerke vorzugehen. Aber die Täter bekommen auch mit, welche Schwachstellen wir angreifen und bessern dementsprechend nach.“

Auch die Tatsache, dass manche Täter mehrere Plattformen nutzen und gut vernetzt sind, sei ein zweischneidiges Schwert. Zwar führen die Verbindungen gefasster Täter zu neuen Netzwerken - aber die Mitglieder können sich auch gegenseitig warnen. Der Leiter der Ermittlungsgruppe „Gewalt- und Sexualdelikte“ im Bundeskriminalamt Hans-Joachim Leon sagte: „Uns ist gelungen, zu widerlegen, dass das Darknet ein rechtsfreier Raum ist. Für uns ist das ein großer Erfolg, auch wenn wir natürlich wissen, dass wir nur damit nur einem Riesen den Kopf abgeschlagen haben. Unsere Arbeit fängt gerade erst richtig an.“

Was kann die Politik dagegen unternehmen?

Die Bundesregierung hatte in der Vergangenheit mehrmals Gesetzestexte verschärft, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder betreffen. Ende März hatte der Bundestag einem von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) eingebrachtes Gesetzespaket zugestimmt, mit dem unter anderem der Strafrahmen von zehn auf bis zu 15 Jahren Gefängnis erhöht wurde.

Auch die Überwachung von Telefon und Computer (Telekommunikationsüberwachung) von Verdächtigen, die Onlinedurchsuchung sowie die Erhebung von Daten, etwa über den Browser-Verlauf, ist für Ermittlungsbehörden seitdem leichter möglich. Strafrechtler:innen kritisierten den Vorstoß der Bundesregierung dagegen als eine Abkehr von „evidenzbasierter Kriminalpolitik“ und warben für mehr Prävention.

Noch im parlamentarischen Verfahren befindet sich ein weiteres Gesetz, mit dem zukünftig auch schon das Betreiben von Handelsplattformen unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe stellt. Ermittler:innen sähen sich „regelmäßig vor die Schwierigkeit gestellt , sehr genau die Stellung der Betreiber im Gefüge von Mittäterschaft, Teilnahme und Beihilfe in den Blick nehmen zu müssen, um im Einzelfall den Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens bejahen zu können“, schreibt Thomas Goger, Oberstaatsanwalt und stellvertretender Leiter der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) in seiner Stellungnahme.

Hier will die Bundesregierung die Voraussetzungen für Ermittlungsbehörden deutlich erleichtern, die einen Einsatz von Onlinedurchsuchung und Telekommunikationsüberwachung voraussetzen.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei erklärte in einer Pressemitteilung, der Fall unterstreiche, „wie dringend wir Strafschärfungen für die Betreiber von Handelsplattformen brauchen. Hier braucht es einen zügigen Abschluss und ein deutliches strafrechtliches Signal an die Betreiber solcher Widerwärtigkeiten. Auch für die Betreiber illegaler Plattformen, auf denen etwa Waffen oder Drogen gehandelt werden, braucht es sehr schnell die Schließung strafrechtlicher Lücken.“

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