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Verkehrsminister Andreas Scheuer CSU

© imago images/Christian Thiel

„Wiederherstellung eines systemkonformen Zustandes“: Scheuer drängt Länder zu lascheren Sanktionen für Raser

Fahrverbot schon bei 21 Kilometern pro Stunde mehr als erlaubt? Der Bundesverkehrsminister will die vom Bundesrat kommende Gesetzesverschärfung kippen.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer drängt die Bundesländer, strengere Sanktionen für Raser zurückzunehmen. Es gelte, rechtlichen Risiken vorzubeugen, fordert der CSU-Politiker in einem Schreiben an die Verkehrsminister der Länder, aus dem mehrere Medien zitieren. „Ich bitte Sie inständig, an der Wiederherstellung eines systemkonformen Zustandes mitzuwirken“, heißt es in dem Brief. 

Änderungen des Bundesrats bei der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) hätten zu „erheblichen Ungereimtheiten im Sanktionsgefüge“ des Bußgeldkatalogs geführt, argumentiert Scheuer. Sollte dies nicht zeitnah korrigiert werden, drohten Verfahren gegen Bußgeldbescheide und möglicherweise eine erhebliche Zahl nicht vollstreckbarer Bescheide. „Dies kann keinesfalls hingenommen werden.“

Seit Ende April droht ein Monat Fahrverbot, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Das war vom Bundesrat in eine StVO-Reform hineingebracht worden. 

Scheuer hatte bereits Mitte Mai angekündigt, diese verschärfte Regeln wieder kippen zu wollen. Um Änderungen zu erreichen, plant Scheuer eine weitere Verordnung. Dafür erwarte er Unterstützung der Länder, betonte er nun in dem Schreiben.

Auch der ADAC hat rechtliche Einwände

Rechtliche Bedenken gegen die beschlossene Neuregelung äußert auch der ADAC: Offensichtlich sei in der StVO-Novelle das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt worden, so dass Teile der Novelle nicht wirksam sein dürften. 

ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand sagte der Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch: „Das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage in der StVO-Novelle führt dazu, dass die Verschärfung der Fahrverbote nicht wirksam ist, die der ADAC kritisiert hatte. Wichtig ist es jetzt, die Verhältnismäßigkeit von Sanktionen wieder herzustellen und eine stärkere Differenzierung zu ermöglichen.“

Regeln gelten seit Ende April

Nach Rechtsauffassung des ADAC führe das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage dazu, dass zumindest die neuen Fahrverbote nicht wirksam seien. „In dem Dilemma liegt die Chance, zu einem ausgewogenen Verhältnis von Delikt und Sanktionen zu kommen und ein stärker abgestuftes System zu entwickeln. Diese Chance, sollten Bund und Länder gemeinsam nutzen.“

Die neue StVO war Ende April in Kraft getreten. Sie sieht strengere Regeln für Autofahrer - vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern - vor. Zudem gibt es höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen. (dpa, Tsp)

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