zum Hauptinhalt
Hubertus Knabe ist als Leiter der Stasiopfer-Gedenkstätte in Berlin-Hohenschönhausen abberufen worden.

© imago/stock&people/Christian Thiel

Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen: Wie es zur Entlassung von Hubertus Knabe kam

Hubertus Knabe musste als Chef der Stasiopfer-Gedenkstätte gehen. War es eine Intrige, ein Politikum oder die richtige Entscheidung? Eine Rekonstruktion.

Die Entlassung von Hubertus Knabe als Leiter der Stasiopfer-Gedenkstätten wird zunehmend zum Politikum. Inzwischen wird von Kommentatoren sogar geraunt, Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke) und Bundeskulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) würde ein Paradebeispiel für mögliche schwarz-dunkelrote Allianzen abliefern. Weil die CDU in Brandenburg zu erkennen gab, Gespräche mit den Linken nach der Landtagswahl 2019 nicht ausschließen zu wollen. Auch von Stasi-Methoden ist die Rede, mit denen Knabe zu Fall gebracht worden sei – mit anonymen Beschwerden von Frauen, mit Ungefährem, gegen das sich Knabe nicht hätte wehren können. Eine Intrige, geplant von den Erben der SED, gegen ihren ärgsten Feind, sekundiert von der Bundeskulturstaatsministerin Grütters?

Knabe selbst hat seit vergangener Wochen nach mehrmaliger Bitte um Stellungnahme nicht reagiert. Er hat sich unbestritten darum verdient gemacht hat, den DDR-Opfern, den früheren Häftlingen, eine Stimme zu geben. Er gilt als bekanntester Vorkämpfer gegen das Vergessen und für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts. Doch selbst Weggefährten, Forscher, frühere DDR-Bürgerrechtler und Opfervertreter sprechen davon, dass Knabe sich dabei verirrt habe, unerreichbar geworden sei, sich selbst als Institution und als unangreifbar wahrgenommen habe.

Der Tagesspiegel hat die Vorgänge, die Jahre zurückreichen, rekonstruiert. Hat mit Wegbegleitern von Hubertus Knabe gesprochen, Unterlagen geprüft, Vorwürfe von namentlich bekannten Mitarbeiterinnen analysiert, die über Sexismus an der Gedenkstätte, über Machtstrukturen und ihre Erfahrungen berichten. Die Analyse des Fall zeigt: Knabe hätte schon lange gewarnt sein können, dass an der von ihm seit 17 Jahren geführten Gedenkstätte etwas schiefläuft. Mehrfach hatte die Kultursenatsverwaltung des Landes Berlin einschneidende Maßnahmen zum Schutz von jungen Mitarbeiterinnen angeordnet.

Zweifel an Knabes Führungsqualitäten

Mit Knabes Führungsqualitäten als Direktor der Stiftung Gedenkstätte Hohenschönhausen ist die Senatsverwaltung schon früh befasst. Es ist ein Abteilungsleiter in der Senatskanzlei, ein Jurist, der im September 2013 mit Knabe ein Personalgespräch führt. Zu dieser Zeit ist die Kulturverwaltung dem damaligen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) unterstellt. Der Abteilungsleiter, in der Verwaltungshierarchie eine Ebene unter dem Staatssekretär, spricht mit Knabe darüber, warum die Verwaltungsleiter unter Knabe in der Gedenkstätte so häufig wechseln. Knabe ist seit 17 Jahren im Amt, inzwischen war die sechste Verwaltungsleiterin bei ihm tätig. Damals, im September 2013, wird Knabe aufgefordert, sich stärker Führungsfragen und der Mitarbeiterzufriedenheit zu widmen, für Weiterbildungen und Lehrgänge zu sorgen.

Erster Belästigungsfall

Im Oktober 2014 vertraut sich eine wissenschaftliche Volontärin der Frauenbeauftragten der Senatsverwaltung an: Es geht um den Vorwurf, Knabes Vize, Vertrauter und Duzfreund Helmuth Frauendorfer habe die Frau sexuell belästigt. Die Frau bittet um Vertraulichkeit, sie verfasst einen schriftlichen Bericht.

Erst im Dezember 2015 erteilt sie der Frauenbeauftragten die Freigabe, den Bericht komplett weiterzureichen - der landet auch beim damaligen Kulturstaatssekretär Tim Renner, damals Vorsitzender des Stiftungsrates. Der informiert bereits im Februar 2016 Knabe über die Vorwürfe, zeigt Kopien von anzüglichen SMS, die Frauendorfer der Mitarbeiterin geschickt hat. Renner weist Knabe an, er solle dafür sorgen, dass sich derlei nicht wiederholt. Und der Staatssekretär informiert den Gedenkstättenchef: Es werden keine wissenschaftlichen Volontärinnen mehr an die Gedenkstätte geschickt.

Anfang März 2016 reagiert Knabe: In einen Brief informiert er Renner über ein Ermahnungsgespräch mit Frauendorfer – und zwar ausführlich, wie vermerkt wird. Zugleich bittet Knabe darum, die Verwaltung möge der Gedenkstätte doch wieder Volontariate zuweisen. Das wird zunächst abgelehnt, erst im November 2016 stimmt Renner dann doch zu. Das ist kurz vor dem Machtwechsel, die Koalition aus SPD und CDU ist beendet, SPD, Linke und Grüne übernehmen im Dezember 2016. Der noch amtierende Staatssekretär Renner stellt aber Bedingungen für das Volontariat: Die jungen Mitarbeiterinnen sollen nicht in Frauendorfers Umfeld eingesetzt werden.

Später wird sich herausstellen, dass diese Anweisung ins Leere läuft, dass sie keinen Schutz bietet für die jungen Mitarbeiterinnen. Im Januar 2017, Kultursenator Klaus Lederer ist bereits im Amt, wird der Gedenkstätte ein neues Volontariat ab 1. April 2017 förmlich bewilligt. Dazu gehört die Auflage, dass die Volontärin nicht im Bereich „politische Bildung“, also bei Frauendorfer, eingesetzt werden darf. „Sollte sich eine ähnliche Situation wie damals“ – also beim ersten Belästigungsfall 2014 – „wiederholen“, werde „die Nachwuchskraft abgezogen“.

Zweiter Belästigungsfall

Es dauerte keine neun Monate, da beschwert sich im Dezember 2017 auch die neue Volontärin bei der Frauenvertreterin und bei der Personalabteilung der Kulturverwaltung über Frauendorfer. Ende Januar 2018 informiert die Verwaltung Knabe schriftlich, dass die Volontärin abgezogen werde, weil es Anhaltspunkte für „ähnliche Vorfälle“ wie vor Jahren gebe. Zudem findet die Senatsverwaltung heraus, dass die Volontärin entgegen der Anweisung doch Frauendorfer unterstellt war.

Knabe reagiert – aber nicht wie erwartet, sondern er hält dagegen. Anfang Februar 2018 weist Knabe die Vorwürfe ausdrücklich als falsch zurück, er müsse „bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, dass es zu den (…) sexuellen Belästigungen nicht gekommen ist“. Knabe spricht vom strafrechtlich relevanten Verdacht der üblen Nachrede und Verleumdung, sollten sich die Vorwürfe als falsch erweisen.

Knabe verlangt im März detailliertere Informationen zu den Beschwerden über sexuelle Belästigung, sollte die Kulturverwaltung dem nicht nachkommen, werde er Strafanzeige erstatten, auch um sich selbst abzusichern.

Reaktion der Senatsverwaltung

Die Senatsverwaltung bleibt dabei: Es werden keine weiteren Details genannt. Aus Sicht der Senatsjustizverwaltung ist das auch richtig. In einer Antwort auf eine Tagesspiegel-Anfrage heißt es: „Bei Diskriminierungen ist im Umgang mit der Identität der Betroffenen Sorgfalt geboten. Der sensible Umgang mit den Identitäten ist notwendig, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen. Auch aus Datenschutzgründen können die Identitäten der Betroffenen nicht ohne Weiteres bekannt gegeben werden.“ Müssten die Betroffenen damit rechnen, dass ihr Name bekannt wird, würde sich wohl niemand mehr gegen Diskriminierung oder sexuelle Belästigung zur Wehr setzen.

Ende April weist Lederers Behörde Knabe darauf hin, dass er für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zuständig sei. Ihm wird empfohlen, Maßnahmen zum Schutz und zur Prävention zu ergreifen und mit den Stiftungsgremien abzustimmen. „Etwas über Schutzmaßnahmen für möglicherweise betroffene Frauen in der Gedenkstätte Hohenschönhausen hat er zu keinem Zeitpunkt geäußert“, wird Lederer später über Knabe schreiben. Und: Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung müssten nicht unbedingt strafrechtlich relevant sein, Strafanzeigen seien wenig geeignet, solche Vorwürfe zu prüfen oder um Schutzmaßnahme für Mitarbeiterinnen zu ergreifen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Mitte Mai teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, das aber im August eingestellt wird. Am 11. Juni kommt der Stiftungsrat zusammen. Vorsitzender ist Lederer, weitere Mitglieder sind eine Vertreterin von Kulturstaatsministerin Grütters, Berlins Justizstaatssekretärin Martina Gerlach, Dieter Dombrowski (CDU), Chef der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft und Vizepräsident des Landtags Brandenburg, Brigit Neumann-Becker, die Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur in Sachsen-Anhalt.

Lederer informiert das Gremium darüber, dass erneut eine Volontärin aus der Gedenkstätte abgezogen wurde, weil diese sich am Arbeitsplatz belästigt gefühlt habe. Knabe selbst soll dem Stiftungsrat nur den Abzug ohne Angaben der Gründe mitgeteilt haben. Das Gremium erteilt Knabe den Auftrag, ein Präventionskonzept gegen Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung vorzulegen. Knabe bekam sogar eine entsprechende Dienstvereinbarung der Kulturstaatsministerin als Mustervorlage.

Weitere Vorwürfe

Am 12. Juni erreicht Lederer ein Brief von sechs Frauen, er lädt sie kurzfristig zu einem Gespräch ein. Die Frauen bitten erneut um Vertraulichkeit gegenüber Knabe, da dieser aus ihrer Sicht „Teil des Problems“ sei. Die Frauen kommen am 14. Juni in Lederers Büro, er informiert noch in der Nacht die Kulturstaatsministerin. Beide leiten Untersuchungen ein, eine Rechtsanwältin wird damit betraut, die Vorwürfe zu prüfen und die Frauen anzuhören. Es geht um „sexuell übergriffiges Verhalten“. Später stellt sich dann heraus: Die Vorwürfe zu sexueller Belästigung und strukturellem Sexismus seien „substanziiert“.

Am 6. August fahren Lederer und Grütters Vertreterin im Stiftungsrat in die Gedenkstätte, informieren Knabe über die Vorwürfe, überreichen die Einladung zu Frauendorfes Anhörung und nehmen dessen Personalakte mit. Knabe verweist laut Lederer auf das hervorragende Arbeitsklima, Frauendorfer bemühe sich intensiv um ein gutes Verhältnis auf Augenhöhe zu den Mitarbeitern, die würden von ihm schwärmen. Auch nach dem Gespräch ergreift Knabe, so vermerkt es Lederer, keine Aufklärungs- und Schutzmaßnahmen, obwohl er gewusst habe, dass es um Vorwürfe gegen seinen Vize Frauendorfer ging.

Es gibt Telefonkonferenzen, Frauendorfer wird angehört, ebenso zwei weitere Frauen. Insgesamt sind es nun acht, die von sexueller Belästigung berichten. Mitte August meldet sich Knabe schriftlich bei Lederer, er bittet darum, die Angelegenheit vertraulich zu lösen, will mit Lederer gemeinsam beratschlagen, wie mit „dem heiklen Problem“ umgegangen werden kann, um Schaden von der Gedenkstätte abzuwenden. Am 27. August gibt es ein Gespräch zwischen Lederers Staatssekretär Torsten Wohler und Knabe. Auch Frauendorfes Anwalt, der Fehlverhalten einräumt, äußert sich noch einmal schriftlich. Es geht um die von „Frauendorfer selbst eingeräumten Anschuldigungen“.

Am 17. September fragt der RBB bei Knabe an, was dran ist an Belästigungsvorwürfen. Die betroffenen Frauen haben sich parallel an den Sender gewandt. Am 18. September bekommt Knabe eine Kopie des Schreibens zur Anhörung von Frauendorfer. Am 20. September lässt Knabe eine Pressemitteilung verbreiten, eine weitere am 24. September. Der Inhalt: Knabe zeigt sich betroffen, sexuelle Belästigung sei ein „absolutes No-Go“, alles müsse aufgeklärt und geahndet werden. Er habe nun mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung zum respektvollen Umgang geschlossen – laut Lederer aber erst nach der RBB-Anfrage. Am 24. September beurlaubt Knabe seinen Vize-Direktor, womit er laut Stiftungsrat seine Kompetenzen überschreitet. Am selben Tag meldet sich eine weitere Frau bei der Kulturverwaltung und berichtet von Belästigung – diesmal sogar auch durch Hubertus Knabe selbst.

Am 25. September kommt der Stiftungsrat zu einer Sondersitzung zusammen. Ab 15 Uhr sollte sich Knabe bereithalten, um 15.25 Uhr wird er in den Sitzungsraum gebeten, nimmt „umfassend“ Stellung zur Lage und zur Wahrnehmung seiner Sorgfaltspflichten. Dabei soll es – so wird später berichtet – laut zugehen. Später wird Knabe erneut hereingebeten, der Stiftungsrat teilt ihm mit: Er habe einstimmig entschieden, ihn zu beurlauben und zu entlassen. Der Grund: kein Vertrauen, dass Knabe den nötigen Kulturwandel in der Gedenkstätte einleiten und glaubhaft vertreten kann.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false