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Auch die Äußerungen des AfD-Ehrenvorsitzenden Alexander Gauland beobachtet der Verfassungsschutz genau.

© dpa

Klage gegen den Verfassungsschutz: Wie die AfD versucht, die Beobachtung doch noch zu verhindern

Die AfD will dem Verfassungsschutz untersagen, sie als Verdachtsfall einzustufen oder darüber zu berichten. Und nicht nur juristisch ist die Partei aktiv.

Die AfD will mit juristischen Mitteln ihre Gesamtbeobachtung durch den Verfassungsschutz verhindern. Nachdem sich in den vergangenen Tagen Medienberichte häuften, wonach die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) unmittelbar bevorstehe, hat die AfD beim Verwaltungsgericht in Köln zwei Klagen und zwei Eilanträge eingereicht.

Darin beantragt die AfD einerseits, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als „Verdachtsfall“ oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben.

Zum anderen will die AfD erwirken, dass der Verfassungsschutz nicht seine Erkenntnisse darüber bekanntgeben darf, über wie viele Mitglieder der formell aufgelöste „Flügel“ in der AfD verfügt.

Dass sich die AfD juristisch wehren würde, sollte der Verfassungsschutz sie als Verdachtsfall einstufen – das hatte die Partei bereits angekündigt. Überraschend ist, dass die AfD bereits klagt, bevor die Beobachtung überhaupt verkündet wurde. Die Gerichtssprecherin kündigte für Montag eine Zwischenentscheidung des Gerichts an, einen sogenannten Hängebeschluss.

Sollte dieser Beschluss zugunsten der AfD ausgehen, kann der Verfassungsschutz in der kommenden Woche wohl nicht wie von vielen erwartet die Gesamtbeobachtung der AfD verkünden. Aber selbst wenn die Gerichtsentscheidung negativ für die AfD ausfällt, ist unklar, wie es weitergeht.

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Laut „Spiegel“ hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Juristen seines Hauses angewiesen, sich gemeinsam mit den Experten vom Verfassungsschutz nochmals über das rund 1000 Seiten lange geheime Gutachten zu beugen, mit dem die AfD zum „Verdachtsfall“ erklärt werden könnte. Die Begründung solle absolut rechtssicher sein. Dahinter steht auch die Sorge, die AfD könnte ausgerechnet im Bundestagswahljahr einen Sieg vor Gericht davon tragen.

Die AfD hat in den letzten Tagen einiges unternommen, um doch noch zu verhindern, dass es zu der Gesamtbeobachtung kommt. So hatte sie zuletzt eine Erklärung veröffentlicht, mit der sie ihre Verfassungstreue demonstrieren wollte.

In dieser auch vom Thüringer Rechtsaußenpolitiker Björn Höcke unterzeichneten „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“ hieß es: Die AfD bekenne sich „vorbehaltslos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen“. Damit versuchte die Partei offenbar in letzter Minute ein Zeichen zu setzen. Immer wieder hatte sie in der Vergangenheit von „Passdeutschen“ geredet, womit sie suggerierte, es gebe Deutsche erster und zweiter Klasse.

Schlappe für Kalbitz vor Gericht

Die AfD versuchte auch ein vertrauliches Papier des Berliner Verfassungsschutzes für sich zu nutzen, das ihr zugespielt worden war. Dabei handelt es sich um einen Entwurf eines Zwischenberichts. Darin werden zwar beispielsweise rassistische oder völkische Aussagen von AfD-Politikern aufgeführt.

Dennoch kommt das Papier dann zu dem Schluss, es gebe keine „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Berlin“, die eine Erhebung zum Verdachtsfall rechtfertigen könnten. In der Berliner Senatsinnenverwaltung betont man, dass es methodische Mängel bei dem Entwurf gebe und dass es sich mitnichten um eine abschließende Bewertung handele.

Um einer Gesamtbeobachtung durch den Verfassungsschutz zu entgehen, hatte AfD-Chef Jörg Meuthen vergangenes Jahr die Selbstauflösung des völkischen „Flügels“ erwirkt und den Brandenburgischen Landeschef Andreas Kalbitz aus der Partei werfen lassen.

Dieser wehrte sich juristisch gegen die Annullierung seiner Parteimitgliedschaft – bislang erfolglos. Am Freitag ging er vor dem Berliner Kammergericht gegen die Ablehnung seines Eilantrages vor. Er scheiterte erneut. Der Parteiausschluss durch das Parteischiedsgericht sei „in jeder Hinsicht nachvollziehbar“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter.

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