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Die Teilnehmer einer Kundgebung der rechtsextremen NPD in Erfurt.

© Sebastian Kahnert/dpa

Werbespot der NPD: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Warnschuss

Der RBB hatte sich gegen die Wahlwerbung der Rechtsextremen gewehrt, muss sie aber senden. Verfahren gegen die NPD sind keine Selbstläufer. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Frank Jansen

Die NPD testet gerne die Schmerzgrenzen der Demokraten aus. Vor der Europawahl versucht sie es mit einem Werbespot, der an Feindseligkeit gegenüber Flüchtlingen kaum zu übertreffen ist. Die rechtsextreme Partei behauptet, seit der angeblich „willkürlichen Grenzöffnung 2015“ gebe es eine „unkontrollierte Massenzuwanderung“, durch die „Deutsche fast täglich zu Opfern“ von Gewalttaten werden. Der Eindruck, es handele sich um Volksverhetzung, ist naheliegend.

So sehen es auch der RBB und mit ihm die ARD. Sie weigerten sich, den Spot auszustrahlen, und das Verwaltungsgericht Berlin sowie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gaben der Senderfamilie Recht. Doch das Bundesverfassungsgericht kann Volksverhetzung „nicht mit hinreichender Gewissheit“ erkennen – die NPD-Hetze muss also gesendet werden. Das ist unangenehm. Und ein Warnschuss.

Die Richter in Karlsruhe signalisieren erneut, dass Verfahren gegen die NPD keine Selbstläufer sind, mag die Partei noch so menschenfeindlich agieren. Zwei Anträge auf ein Verbot der Partei sind in Karlsruhe gescheitert, nun ist ein Versuch von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf Entzug der staatlichen Gelder für die NPD in Vorbereitung. Ein Erfolg ist nach dem Beschluss der Richter zum Werbespot wohl noch schwerer zu erreichen als zuvor schon.

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