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Augen zu und durch. Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen klagt mit seiner Partei, bisher erfolgreich.

© Julian Stratenschulte/dpa

Politik im Namensstreit: Wer ist die AfD - und wenn ja, wie viele?

Ein Gericht sieht in der AfD-kritischen Webseite "Wir sind AfD" eine verbotene Anmaßung. Anmaßend ist das Urteil - und die Partei ebenfalls. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

In der AfD gibt es Politikerinnen und Politiker, die verantwortlich denken und reden können. Alle anderen findet man im Internet auf der Seite „wir-sind-afd.de“. Dort stehen Zitate, mit denen Parteifunktionäre Stimmung gegen Flüchtlinge, Linke, Frauen oder Muslime machen. Es sind die bekannten Sprüche, mit Quellenangabe und vom typischen AfD-Blau unterlegt. Die prominent eingeblockte Zeile „Wir sind eine rechtsextreme, rassistische, menschenverachtende Partei“ schließt Verwechslungsgefahren aus. Wie jedermann weiß, hat die AfD eine andere Einschätzung von sich. Eine Partei, die Wahlen gewinnen will, würde sich selbst nie so bezeichnen.

Tatsächlich handelt es sich um die Seite eines AfD-kritischen Bloggers, die Elemente der Dokumentation mit einer ironisch gebrochenen Aneignung des Namens vermengt. Eine Inszenierung mit der Botschaft: Dies hier ist die wahre AfD.

Die Richter sprechen von "Identitätsirrtum" und "Zuordnungsverwirrung"

Die Partei klagt. Das Landgericht Köln hat den Blogger Nathan Mattes verpflichtet, die Internetadresse löschen zu lassen, wegen unzulässiger Namensanmaßung. Das Urteil unterstellt dem Betreiber, mit dem Parteikürzel einen „Identitätsirrtum“ hervorzurufen und damit Besucher anlocken zu wollen. Aus Sicht des Gerichts ein „Mittel der Meinungsmache“, das eine „Zuordnungsverwirrung“ erzeuge; Betrachter könnten irrtümlich davon ausgehen, die Seite sei autorisiert.

Der nächste Kandidat wäre dann "steuerzahler.de".

schreibt NutzerIn DerDilettant

Verwirrend ist allein die Einfalt, mit der die Richter den Sachverhalt betrachten. Der Blog erscheint als Form von kreativem Aktivismus, ähnlich der Holocaust-Mahnmal-Miniatur neben dem Haus von Björn Höcke, wenngleich nicht so originell. Die einzig erkennbare Anmaßung ist die des Gerichts, den Blog-Auftritt auf die Rechtsfigur der Namensanmaßung zu reduzieren und Wähler als derart dumm darzustellen, dass sie Parteiwerbung nicht von deren Gegenteil unterscheiden können. Möglicherweise liegt hier ein anderer „Identitätsirrtum“ vor: Entschieden haben nicht Richter über Parteien, sondern parteiische Richter.

Stellt sich die Justiz weiter naiv, wäre es auch nicht schlimm

Sollte das Urteil in nächster Instanz bestätigt werden, dann hoffentlich mit einer besseren Begründung. Sie könnte zumindest in den Blick nehmen, dass es mit Verfassungsprivilegien ausgestattete Parteien nur im Ausnahmefall nötig haben sollten, Kritik mit den Mitteln des Namensrechts mundtot zu machen. Stellt sich die Kölner Justiz weiter naiv, wäre es indes auch nicht schlimm. Blogger Mattes hat dank der AfD-Klage viel Aufmerksamkeit bekommen und für das Gerichtsverfahren 50000 Euro an Spenden eingesammelt; Überschüsse will er der Flüchtlingshilfe spenden. Da kann er seinen Blog auch schließen und den nächsten aufmachen, etwa wir-sind-auch-afd.de. Oder er lässt sich eine gute Aktion gegen eine echte Namensanmaßung einfallen – jene der AfD, für ihre geplante Stiftung den von Gustav Stresemann zu benutzen.

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