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Karl Lauterbach stellt Eckpunkte für Cannbislegalisierung vor.

© Foto: Reuters/Michele Tantussi

Update

Schrittweise Entkriminalisierung: Bundesregierung billigt Lauterbachs Pläne zur Cannabis-Legalisierung

Der Erwerb von bis zu 30 Gramm Cannabis und begrenzter privater Anbau könnten künftig straffrei werden. Noch muss das Vorhaben jedoch einige Hürden nehmen.

| Update:

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland beschlossen. Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.

Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm „Genusscannabis“ sollen außerdem straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang - „drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person“ - erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken ermöglicht werden.

Die Menge, die pro Kunde verkauft werden darf, wird begrenzt. Einen Versandhandel soll es zunächst nicht geben. Der Handel ohne Lizenz bleibt strafbar. „Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz“ soll geprüft werden, ob es für unter 21-jährige Käufer eine THC-Obergrenze geben soll.

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Cannabis-Produkte zum Rauchen und Inhalieren oder zur Aufnahme in Form von Kapseln, Sprays oder Tropfen sollen zum Verkauf zugelassen werden. Sogenannte „Edibles“, also etwa Kekse oder Süßigkeiten mit Cannabis, zunächst nicht.

30
Gramm Cannabis könnten künftig straffrei erworben werden.

Neben der Umsatzsteuer auf Verkäufe ist eine gesonderte „Cannabissteuer“ geplant, die sich nach dem THC-Gehalt richtet. Ziel ist ein Endverbraucherpreis, „welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt“. Außerdem soll die Aufklärung und Prävention ausgebaut und Daten zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe erhoben werden.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch Pläne zur Cannabis-Legalisierung beschlossen.

© Foto: dpa/ Christoph Soeder

Ob es wirklich dazu kommt, ist aber noch offen. Internationale und europarechtliche Regeln zum Umgang mit Cannabis könnten der Legalisierung in Deutschland entgegenstehen. Der rechtliche Rahmen biete „begrenzte Optionen, das Koalitionsvorhaben umzusetzen“, heißt es auch in dem vom Kabinett beschlossenen Eckpunktepapier.

Gesetzentwurf muss internationalem und EU-Recht standhalten

Die Eckpunkte sind nur ein Zwischenschritt. Im Zuge eines Gesetzgebungsverfahrens, wenn es denn dazu kommt, können sich viele Details noch ändern. SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen.

Genannt wird in dem Zusammenhang unter anderem das sogenannte Schengener Durchführungsübereinkommen. Ein konkreter Gesetzentwurf soll deshalb erst vorgelegt werden, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU gegen die geplante Cannabis-Freigabe keine rechtlichen Einwände gibt.

Die Legalisierungspläne der Bundesregierung stellen für ganz Europa ein gefährliches Signal dar.

Klaus Holetschek, bayerischer Gesundheitsminister (CSU)

Kritik an dem Vorhaben kommt von mehreren Seiten: „Die Legalisierungspläne der Bundesregierung stellen nicht nur für Deutschland, sondern auch für ganz Europa ein gefährliches Signal dar“, sagte etwa der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der „Augsburger Allgemeinen“. Der Konsum von Cannabis berge „wesentliche und teils irreversible gesundheitliche und soziale Risiken“. Holetschek warnte zudem vor einem „Drogentourismus nach Deutschland“.

Auch der Apothekerverband Nordrhein warnt vor der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken und den gesundheitlichen Gefahren des Konsums. Die Apotheken sähen sich dabei in einem beruflichen Konflikt, sagte Verbandschef Thomas Preis der „Rheinischen Post“.

Zwar seien sie aufgrund ihrer fachlichen Expertise bestens geeignet, die notwendigen hohen Qualitätsstandards bei der Abgabe und Beratung zu erfüllen. „Andererseits sind Apothekerinnen und Apotheker Heilberufler“, betonte der Verbandschef. Besonders kritisch wird demnach eine „mögliche Wettbewerbssituation mit rein kommerziellen Anbietern gesehen“.

Preis geht ohnehin nicht davon aus, dass die Legalisierung von Cannabis in Deutschland bald kommen wird. „Wir rechnen nicht mit einer schnellen Umsetzung eines Gesetzgebungsverfahrens. Denn die größte Hürde bleibt nach wie vor das internationale und das EU-Recht“, sagte er. (AFP, dpa)

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