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Justitzbeamte führen den Angeklagten Stephan Balliet in den Gerichtssaal.

© dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Nach Gerichtsurteil gegen Halle-Attentäter: Generalstaatsanwaltschaft legt Revision wegen Ablehnung von Sicherheitsverwahrung ein

Der Attentäter von Halle, Stephan B., ist zu weiteren sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht verzichtete mit Verweis auf die Verhältnismäßigkeit allerdings auf eine Sicherungsverwahrung. 

| Update:

Nach dem Urteil gegen den Attentäter von Halle wegen Geiselnahme im Gefängnis Burg hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Revision eingelegt. Insbesondere wolle man sich die Begründung für die nicht angeordnete Sicherungsverwahrung ansehen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch.

Die Anklagebehörde hatte im Prozess eine neunjährige Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Das Gericht verurteilte den 32-Jährigen am Dienstag zu einer siebenjährigen Haftstrafe und verzichtete mit Verweis auf die Verhältnismäßigkeit auf eine Sicherungsverwahrung. 

Das Landgericht Stendal sprach den beiden als Geiseln genommenen Justizbeamten am Dienstag zudem ein Schmerzensgeld von 8000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro sowie den Ausgleich des Verdienstausfalls zu, wie das Gericht mitteilte.

Wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags nahe der Synagoge in Halle war der 32-jährige Stephan B. bereits 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Praktische Auswirkungen wird das neue Urteil daher zunächst nicht haben.

Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt gestanden, am 12. Dezember 2022 mit einer selbst gebastelten Waffe Gefängnisbedienstete als Geiseln genommen zu haben, um in die Freiheit zu gelangen.

Er konnte bis zur Fahrzeugschleuse vordringen, wo die Flucht endete. B. wurde damals von anderen Justizbeamten noch im Innenbereich der Haftanstalt überwältigt. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg warf ihm Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Sie hatte in dem Prozess eine neunjährige Haftstrafe für den 32-Jährigen gefordert sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger verzichtete in seinem Plädoyer darauf, ein Strafmaß zu fordern.

Die Vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden verwies in der Urteilsbegründung am Dienstag auf ein Gutachten, das zu dem Schluss kam, dass der 32-Jährige ein psychisch schwer gestörter Mensch sei. Er habe sich im Prozess empathielos gezeigt und lediglich größeres Interesse an den Kameramitschnitten der JVA gehabt, so die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann dagegen Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Nach der Geiselnahme wurde B. nach Augsburg in Bayern verlegt, wo er einem Medienbericht zufolge ebenfalls Mitarbeiter angegriffen haben soll. Daraufhin wurde er erneut verlegt.

Stephan B. hatte versucht, am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen. (dpa/AFP)

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