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Die Vertreter der Bundesländer sitzen in der Sondersitzung vom Deutschen Bundesrat zum Regierungsentwurf für einen Nachtragshaushalt 2023.

© dpa/Bernd von Jutrczenka

Bundesrat lässt Gesetz passieren: Weg für Nachtragshaushalt 2023 ist frei

Der Bundesrat stellt sich dem Nachtragshaushalt für 2023 und damit auch der neuerlichen Aussetzung der Schuldenbremse nicht in den Weg. Nächste Woche muss der Bundestag zustimmen.

Der Bundesrat hat am Donnerstag mit einer Sondersitzung den Weg für das weitere Verfahren zur Verabschiedung des Nachtragshaushalts für dieses Jahr freigemacht. Die Länderkammer verzichtete am Donnerstag auf eine Stellungnahme zu der Budgetänderung und damit auch zur Aussetzung der Schuldenbremse für das laufende Jahr.

Die Länderkammer ließ das entsprechende Gesetz am Donnerstag in erster Lesung passieren, ohne sich weiter zu positionieren. Die Bundesregierung will damit bereits ausgezahlte Mittel insbesondere für die Gas- und Strompreisbremse sowie Fluthilfen nachträglich rechtlich absichern. Es geht um rund 45 Milliarden Euro.

Seit dem Karlsruher Haushaltsurteil ist klar, dass der Bund diese Kredite ohne Weiteres nicht hätte aufnehmen dürfen. Sie waren 2021 und 2022 als Notlagenkredite genehmigt worden, sollten aber auch 2023 und 2024 noch genutzt werden. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass der Bund sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen darf. Ohne den Nachtragshaushalt hätte im Etat für 2023 ein Verfassungsbruch gedroht.

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Florian Toncar (FDP), betonte im Bundesrat, „in der Sache“ bleibe es richtig, dass die Bundesregierung mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF einen „wirksamen Rettungsschirm“ wegen der hohen Energiepreise aufgespannt habe. Heute sei aber klar, „dass man verfassungsrechtlich einen falschen Weg beschritten hat“. Das müsse nun ebenso wie die Hilfen für die Flutkatastrophe im Ahrtal auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden.

Der Nachtragshaushalt war der einzige Tagesordnungspunkt der Sondersitzung am Donnerstag, die nur rund 15 Minuten dauerte. Der Bundestag muss der Vorlage kommende Woche noch abschließend zustimmen – danach könnte sie am 15. Dezember im Bundesrat endgültig beraten werden. (AFP, dpa)

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