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Wer betreut die Kinder, wenn die Partnerschaft endet? Das will das Justizministerium neu regeln.

© Lukas Schulze/dpa

Sorgerechtsreform geplant: Was Trennungskinder wollen, soll eine größere Rolle spielen

Wer kümmert sich nach einer Trennung in welchem Umfang um die Kinder? Das Justizministerium will das Sorge- und Umgangsrecht umfassend reformieren.

Wenn Eltern sich trennen, muss der Umgang mit Kindern neu geregelt werden. Wie ist das am besten zu gestalten? Darüber haben sich im Auftrag des Bundesjustizministeriums acht Familienrechtsexperten Gedanken gemacht. Die Gruppe empfiehlt, das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder getrennt lebender Eltern umfassend zu reformieren.

In einem Thesenpapier, das der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorlag, heißt es: „Die gesetzlichen Regelungen müssen der Vielfalt heutiger Familienverhältnisse und Betreuungsformen insbesondere getrennt lebender Eltern und ihrer Kinder besser Rechnung tragen und individuelle Lösungen für die jeweilige Familie ermöglichen.“

Die Reform solle „die elterliche Verantwortung stärken, die Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern verbessern und einvernehmliche Lösungen erleichtern und fördern“.

Über das Papier der Arbeitsgruppe hatte zuerst die „Welt“ berichtet. Die Fachleute formulieren darin 50 Thesen zum Kindschaftsrecht, das „dringend einer grundlegenden Reform“ bedürfe. Die Neuregelung müsse „die elterliche Verantwortung stärken, die Gestaltungsmöglichkeiten der Eltern verbessern und einvernehmliche Lösungen erleichtern und fördern“.

Unter anderem schlagen die Experten vor, dass die elterliche Sorge für ein Kind den rechtlichen Eltern von Anfang an gemeinsam zusteht. Dies gilt bisher nur für Eltern, die bei Geburt des Kindes verheiratet sind – nicht Verheiratete müssen dazu eine Erklärung abgeben.

Reformvorschläge für das Sorgerecht: Das Wichtigste in Kürze

  • Das Sorgerecht soll von Anfang an beiden Eltern zustehen, auch wenn sie nicht verheiratet sind.
  • Das Sorgerecht soll nicht mehr entzogen werden können. Im Konfliktfall soll von der Ausübung des Sorgerechts die Rede sein.
  • Das Umgangsrecht soll nur noch für Dritte gelten, nicht für die Eltern selbst.
  • Der Willen des betroffenen Kindes soll eine größere Rolle bei der Betreuung spielen

Außerdem soll das Sorgerecht nicht mehr entzogen werden können. Derzeit ist dies insbesondere bei Gefährdung des Kindeswohls möglich. Die Experten plädieren dafür, zwischen „Inhaberschaft der elterlichen Sorge“, die dann nicht mehr entzogen werden könnte, und deren Ausübung zu unterscheiden.

Zugleich soll das Umgangsrecht nur noch für Dritte gelten, nicht aber für Väter und Mütter. „Betreuung endet nicht mit der Trennung der Eltern. Eltern werden somit nicht mehr auf ein bloßes Umgangsrecht verwiesen.“

Vom paritätischen Wechselmodell bis zur Sorgeausübung durch nur einen Elternteil

Bei der Frage, wie die Betreuung eines Kindes nach der Trennung der Eltern geregelt wird, soll der Willen des betroffenen Kindes eine größere Rolle spielen. „Die Pflege der Beziehung des Kindes zu beiden Eltern entspricht in der Regel seinem Wohl.“ Möglich sein sollen alle Betreuungsvarianten „bis hin zu einem paritätischen Wechselmodell ebenso wie die alleinige Sorgeausübung durch einen Elternteil“.

Zum Weiterlesen:

Die Vorschläge der Experten werden nun im Bundesjustizministerium geprüft, wie ein Ministeriumssprecher AFP sagte. Sie flössen dann ein in die Erstellung eines Gesetzentwurfs. Die Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ war im April 2018 im Justizministerium eingesetzt worden.

Der Gruppe gehörten acht Familienrechtsexperten aus Wissenschaft und Praxis an, sie insgesamt achtmal tagten. Das Justizministerin werde die Thesen der Arbeitsgruppe jetzt prüfen und auswerten, sagte ein Sprecher von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Hintergrund des Projekts ist eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Dort heißt es: „Zumeist wollen beide Elternteile nach Trennung und Scheidung intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden bleiben.“ Dies solle „bei Umgang und Unterhalt“ stärker berücksichtigt werden. (AFP/KNA)

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