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Dem Bundestag muss sich nun erneut mit dem Thema Korruptionsbekämpfung befassen.

© Michael Kappeler/dpa

Rüge des Europarats: Was die Korruptionsexperten vom Bundestag fordern

Das Parlament tut nicht genug, um Korruption zu verhindern, sagen Korruptionsexperten des Europarats. Ihre wichtigsten Forderungen im Überblick.

Deutschland ist von der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (Greco) gerügt worden, weil der Bundestag deren Empfehlungen nicht umsetzt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Klarere Regeln für Lobbyisten

Die Experten von Greco sprechen sich für bessere Regeln im Umgang mit Lobbyisten und anderen aus, die den parlamentarischen Prozess zu beeinflussen suchen. Die Transparenz des Lobbyismus sei in den vergangenen Jahren in Deutschland bereits etwas verbessert worden. Positiv heben die Prüfer hervor, dass Bundesministerien seit dem Beginn der Legislaturperiode verpflichtet sind, die Stellungnahmen von Lobbyisten zu Gesetzesinitiativen zu veröffentlichen. Außerdem schlug eine Kommission des Bundestags eine Änderung der Verhaltensregeln für Abgeordnete vor. Doch die ging den Experten nicht weit genug.

Urteil von Greco: Die Empfehlung wurde nur teilweise umgesetzt.

Interessenkonflikte offenlegen

Abgeordnete sollten in Fällen, in denen es wegen privater Interessen zu Konflikten kommen könnte, zu einer Ad-hoc-Offenlegung verpflichtet werden. Außerdem sollte es zum Thema Interessenkonflikte und anderen ethischen Fragen Informationen sowie Beratung geben, so die Empfehlung der Korruptionsexperten.

Der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages entschied schon 2016, den Empfehlungen nicht zu folgen. Greco dagegen erklärte in einem früheren Bericht, dass die bestehenden Verhaltensregeln für Abgeordnete nicht ausreichten, um bestehende oder mögliche Interessenkonflikte sichtbar zu machen.

Urteil von Greco: Die Empfehlung wurde nicht umgesetzt.

Ausweitung der Anzeigepflichten

Die Offenlegungspflichten sollten überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden, etwa um signifikante Vermögenswerte wie beispielsweise Unternehmensbeteiligungen, auch unterhalb der geltenden Grenzwerte, forderte Greco.

Derzeit müssen Abgeordnete Unternehmensbeteiligungen nur dann anzeigen, wenn der Anteil der Stimmrechte 25 Prozent übersteigt. Angaben zu Immobilienbesitz oder anderen größeren Vermögenswerten werden nicht abgefragt. Der Bundestag habe jede Ausweitung der Offenlegungspflichten zurückgewiesen, heißt es in demBericht. Die Experten werfen dem Parlament deshalb sogar eine „Blockade jeglicher künftiger Reformen“ vor. Der Bundestag gab demnach ein Rechtsgutachten in Auftrag, das zu dem Ergebnis kam, dass eine Pflicht zur Offenlegung von Vermögenswerten nicht mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei. Die Korruptionsexperten bemängeln, dass das Gutachten eher Rechtfertigungen suche, um Offenlegungspflichten nicht zu erweitern, anstatt entsprechende Möglichkeiten zu erörtern. Andere Staaten hätten Lösungen gefunden, die im Einklang mit ihren Verfassungen und der Menschenrechtskonvention stünden.

Urteil von Greco: Die Empfehlung wurde nicht umgesetzt.

Kontrolle der Regeln

Der Bundestag braucht aus Sicht der Experten eine wirksame Kontrolle und Durchsetzung der Anzeigepflichten, der Regeln für Interessenkonflikte und anderer Verhaltensregeln für Abgeordnete.

Als Reaktion auf diese Empfehlung hat das Parlament die Zahl der Mitarbeiter, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln zuständig sind, von zwei auf drei erhöht. Doch auch das geht Greco nicht weit genug. Die Korruptionsexperten fordern eine umfassende Reform der Kontrollmechanismen – von der eigenständigen Überprüfung von Angaben bis hin zur Ladung von Zeugen. Denn Verstöße von Abgeordneten gegen die Regeln seien in Deutschland „in erster Linie Gegenstand einer nachträglichen Kontrolle durch die Öffentlichkeit“ – werden also nicht durch die Bundestagsverwaltung aufgedeckt. In dem Bericht von 2014 gab Greco außerdem zu bedenken, „ob sich die Bundestagsverwaltung nicht in zu großer Nähe zur Macht befindet, als dass sie Abgeordnete wirksam kontrollieren und notfalls kritisieren könnte“. Deshalb schlug Greco vor, eine unabhängige Kommission mit diesen Aufgaben zu betrauen.

Urteil von Greco: Die Empfehlung wurde nicht umgesetzt.

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