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In Missbrauchsfällen sind Familienrichter oft überfordert.

© Inga Kjer/dpa

Nach dem Freiburger Missbrauchsskandal: Warum ist es so einfach, Familienrichter zu werden?

Das Versagen der Justiz im Freiburger Missbrauchsfall wirft Fragen auf. Experten fordern, dass nur erfahrenes Justizpersonal eingesetzt werden soll.

Der Deutsche Kinderverein in Essen hat jetzt Anzeige erstattet: Die Richter, die Mitarbeiter des Jugendamts, alle Verantwortlichen, die in den Freiburger Missbrauchskandal eingebunden waren, sie sollen bestraft werden. Der Vorwurf lautet: Verdacht der Rechtsbeugung und der Verletzung der Fürsorgepflicht.

Ein Neunjähriger in Freiburg wurde angeboten wie Ware, an Kunden, an Pädophile, an Leute, die den Jungen missbrauchten. Die eigene Mutter und ihr vorbestrafter pädophiler Freund hatten den Jungen im Darknet vermittelt. Familienrichter hatten die Gefährdungslage falsch eingeschätzt, die Absprache zwischen Jugendamt und Gericht war mangelhaft. Nur so konnte es zu diesem Fall kommen.

Johannes-Wilhelm Rörig, der Unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, hat sein Büro in der Nähe des Hauptbahnhofs, wenn er aus dem Fenster blickt, sieht er eine graue Hausfassade. Rörig beugt sich am Konferenztisch seines Büros vor und sagt: „Seit dem Freiburger Fall haben wir an unserem Hilfetelefon ein wahnsinnig hohes Aufkommen.“ Menschen melden sich, „die das Versagen im Zusammenspiel zwischen Polizei, Jugendamt und Familiengericht nicht verstehen“.

Aber es melden sich auch „Großväter oder andere Familienangehörige, die auch Situationen erlebt haben, bei denen das Kindeswohl unter die Räder gekommen ist“. Und dann sind da noch die Rentner, die sich melden (Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800-2255530, kostenfrei und anonym), die früher im Bereich von Jugendämtern oder Kinderschutz gearbeitet haben. „Die sagen uns: Bei diesem Punkt müsst ihr noch mal den Finger in die Wunde legen.“

In eine Wunde legt Rörig den Finger schon seit Langem. Es geht um die Frage: Weshalb ist es so einfach, Familienrichter zu werden? „Früher“, sagt Rörig, „musste man Richter auf Lebenszeit sein.“ Das bedeutet, dass man mindestens drei Jahre als Richter gearbeitet haben musste. „Heute kann man nach einem Jahr als Richter auf Probe Familienrichter werden“, sagt Rörig. Der Missbrauchsbeauftragte hatte selber fünf Jahre als Richter gearbeitet, für ihn ist diese kurze Frist ein eklatanter Mangel. Wenn man in Deutschland Insolvenzrichter werden will, muss man spezifische Kenntnisse nachweisen. Für Familienrichter gilt das nicht.

Komplizierte Arbeit

Das kann im Alltag erhebliche Probleme aufwerfen. „Die Belastungen und die Entscheidungen bei Familiengerichten sind so gewichtig, das Dezernat ist so kompliziert, dass man da zumindest richterliche Routine haben muss“, sagt Rörig. „Ich weiß aus meiner Tätigkeit als Richter, wie lange es dauert, bis man die Dinge gut im Griff hat.“

Ein Anfänger, der erst mal damit beschäftigt ist, überhaupt den juristischen Tagesablauf vernünftig zu strukturieren, dem fehlt die Zeit, sich mit sensiblen, oft komplizierten und emotional belastenden Familienangelegenheiten zu beschäftigen, dieser Punkt treibt Rörig um. „Man kann als Richter ja erst mal mit Mietsachen beginnen, da kann man sich einarbeiten, Gutachten lesen, Routine bekommen.“ Doch „wenn Sie gleich komplizierte Fälle haben und mit der Frage beschäftigt sind, wie ein Junge von einem Sexualstraftäter entfernt zu halten ist, fehlt Ihnen vielleicht die spezifische Kenntnis, um Gutachten zu Kindesschutz richtig lesen zu können“. Die Vorschrift, dass man nur als Richter auf Lebenszeit am Familiengericht arbeiten durfte, galt bis zur „Herstellung der deutschen Einheit“. Dann wurden die Anforderungen erheblich gesenkt.

Rörig redet bei seinen Forderungen allgemein, er spricht nicht über die Freiburger Familienrichter. Der Freiburger Fall freilich „hat exemplarisch ein paar Schlaglichter auf die Themen geworfen, an denen wir schon lange dran sind“. Neben der Frage, wann man Familienrichter werden darf, betrifft das die Fortbildung. „Unsere Forderung lautet: Gesetzlich soll verankert werden, dass jene Richter, die Familienrichter werden wollen, spezifische Fachkenntnisse im Bereich des Kinderschutzes nachweisen müssen.“ Denn im Studium „spielt der Kinderschutz leider nur eine sehr nachgeordnete Rolle“. Und – leider – sei ein Richter auch nicht verpflichtet, sich fortbilden zu lassen.

Neu sind diese Forderungen nicht, Rörig erhebt sie immer wieder, doch erst ein Fall wie Freiburg rückt sie in den Mittelpunkt des Interesses. Im Mai 2017 hat Rörig mit Politikern der zuständigen Fachausschüsse über das Thema „Einstiegsvoraussetzungen für Familienrichter“ gesprochen. Immerhin sei er da „auf offene Ohren gestoßen“. Aber es war kurz vor Ende der Legislaturperiode, da hat sich erst mal nichts getan.

Doch nach dem Freiburger Fall forderte auch Familienministerin Katarina Barley (SPD) „mehr Sachverstand an den Gerichten“. Sie erklärte gegenüber der „Bild“-Zeitung: „Dazu gehören auch verpflichtende Fortbildungen, die sich konkret auf das Thema Missbrauch und Gewalt beziehen.“

Auch Leute aus der Praxis, wie etwa Falko Liecke (CDU), Jugendstadtrat des Berliner Bezirks Neukölln, fordert verpflichtende Fortbildungen für Richter. „Es gibt Richter, die können nicht nachvollziehen, dass bestimmte Taten so passiert sind, wie es Gerichtsmediziner darstellen. Die glauben das einfach nicht. Da sagt ein Gutachten ganz klar aus, dass ein schwerer Missbrauch stattgefunden hat, und was passiert: Die Kinder werden wieder zurück zu den mutmaßlichen Tätern, nämlich ins Elternhaus, geschickt.“

In Neukölln bietet das Jugendamt Fortbildungen für Richter an. „Dabei berichtet eine Kollegin aus dem Jugendamt aus ihrer Praxis, da werden dann gemeinsam Fälle durchgespielt.“

Fallbeispiele gibt es grundsätzlich genug. Zum Beispiel von jenem Opfer, das irgendwo in Deutschland eine Gerichtsverhandlung durchlitt: „Von der Richterin hieß es, es hätte eine jahrelange Beziehung zwischen dem Täter und mir gegeben und dass er deshalb eine mildere Strafe bekommen hätte. Es war keine Beziehung. Es war Missbrauch. Ich leide sehr unter dieser Behauptung der Richterin. Als wäre meine Kindheit und Jugend nicht schon schlimm genug gewesen.“

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