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Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sagt: Erst das Gesetz, dann die Auszahlung.

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Hartz-IV-Reform: Von der Leyen und die Zahlungsfrage

Der Bundesrat wird die Hartz-IV-Reform am Freitag mangels Mehrheit nicht billigen. Die Folge ist ein Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern. Das kann dauern.

Berlin - Kommt sie nun zum 1. Januar, die Erhöhung der Hartz-IV-Regelsatzes um fünf Euro, oder kommt sie nicht? Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht diesen Termin verlangt in seinem Urteil, das zur Neuberechnung der Leistung für Langzeitarbeitslose führte. Nun aber wird der Bundesrat das Gesetz am Freitag nicht billigen, denn Schwarz-Gelb hat dort keine Mehrheit mehr, und den Oppositionsparteien reicht nicht, was Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorschlägt. Die Folge ist ein Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern. Das kann dauern.

Aus Sicht der zuständigen Bürokratie geht das nicht mit der Erhöhung zum 1. Januar. Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, sagte dem Tagesspiegel: „Wenn das Gesetz an diesem Freitag im Bundesrat nicht verabschiedet wird, können wir im Januar keine höheren Regelsätze auszahlen. Solange es keine neue gesetzliche Grundlage gibt, muss die Bundesagentur für Arbeit die bisherigen Beträge überweisen.“ Alt appelliert aber an die Hartz-IV-Empfänger, trotz der absehbaren zeitlichen Verzögerung keinen Widerspruch einzulegen. „Die Betroffenen erhalten in jedem Fall die Erhöhung rückwirkend ausgezahlt“, kündigte er an. Bei der Umsetzung des Bildungspakets für Kinder gebe es nur zwei Leistungen, die nicht rückwirkend gewährt werden könnten: die Förderung des Nachhilfeunterrichts und der Zuschuss zum Mittagessen in Schulen oder Kindertagesstätten. „Bei diesen beiden Punkten des Teilhabepakets wird derzeit durch die Politik geprüft, ob sie schon im Januar zur Verfügung gestellt werden können.“

So weit die Verwaltungssicht. Und die Bundesregierung? Könnte sie anders? Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sagt: Nein. Erst das Gesetz, dann die Auszahlung. Freilich muss die resolute Christdemokratin eines erklären: Warum ist die Auszahlung eines höheren Regelsatzes an Hartz-IV-Empfänger ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich, wenn der Bund praktisch das ganze Jahr 2010 seinen Anteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Empfänger an die Länder überwiesen hat, obwohl es dafür auch kein Gesetz gab. Denn das schlummerte monatelang im Vermittlungsausschuss. Man behalf sich damit, auf Basis des Bundestagsbeschlusses zu zahlen, dem sich der Bundesrat verschlossen hatte. Nun ist das für Juristen zwar ein Vergleich zwischen Birnen und Äpfeln. Aber eines wird deutlich: Wenn der Bund es will, dann kann er Leistungen durchaus vorab übernehmen, auch wenn gesetzlich noch nicht alles klar ist. Ob direkt oder indirekt. Übrigens hat man auch schon mal die Beamtengehälter zum beschlossenen Termin vorab erhöht, weil das Gesetzesverfahren noch nicht beendet war.

Die Opposition jedenfalls ist der Meinung, von der Leyen könne die von Schwarz-Gelb geplante Erhöhung um fünf Euro zum 1. Januar problemlos anweisen. Relativ sicher ist immerhin, dass dieses Vermittlungsverfahren zur Hartz-IV-Reform nicht monatelang dauern wird. Alle Seiten wollen zügig verhandeln, die erste Arbeitsgruppensitzung ist schon für Montag anberaumt. Der Katalog der Oppositionsforderungen ist lang. SPD- Fraktionsvize Elke Ferner moniert, dass das Berechnungsverfahren für die Regelsätze noch immer nicht so sauber sei, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt habe.

Die Länder mit SPD-Führung fordern, den Regelsatz auf der Basis der unteren 20 Prozent der Lohnempfänger zu berechnen – nicht der unteren 15 Prozent. Der Bedarf von Kindern werde nicht angemessen abgebildet, heißt es weiter. Zudem möchte die Opposition, dass das sogenannte Teilhabepaket (also etwa Zuschüsse für Vereinsbeiträge oder Musikunterricht) auch Kindern von Geringverdienern zugute komme. Und die neue Kinderförderung solle nicht über die Jobcenter abgewickelt werden, wofür Leyen 1300 zusätzliche Stellen veranschlagt hat. Stattdessen verlangen SPD, Grüne und Linke, diese Aufgabe bei den Kommunen zu belassen. Auch die Schulsozialarbeit soll besser unterstützt werden. Und dann möchte die Opposition noch Zugeständnisse beim Thema Mindestlohn.

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