zum Hauptinhalt
Der neue Landrat von Sonneberg, Robert Sesselmann (AfD) (Symbolbild).

© dpa/Daniel Löb

Trotz politischem Werbeverbot an Schulen: AfD-Landrat macht Wahlwerbung an einer Grundschule

Robert Sesselmann hat einem Video zufolge an einer Grundschule in Thüringen eine Ansprache gehalten. Thüringer Politiker anderer Parteien zeigen sich besorgt.

Ein Video mit dem Sonneberger Landrat Robert Sesselmann (AfD) hat im Netz für Irritationen gesorgt. In dem Clip ist Sesselmann zu sehen, wie er an einer Grundschule eine Ansprache hält - und dann über die kommende Landtagswahl im Jahr 2024 spricht.

„2024 ist die Wahl, die Landtagswahl. Wenn Sie mit der bisherigen Politik, die vor Ort betrieben worden ist, nicht einverstanden sind, dann haben Sie die Möglichkeit, ein Kreuz an einer bestimmten oder an einer richtigen Stelle zu machen“, sagt Sesselmann in dem Video, über das „Bild“ zuerst berichtete.

Die Thüringer Linke-Abgeordnete Katharina König-Preuss teilte das Video bei Twitter und schrieb dazu: „Werbung für die AfD? An einer Grundschule?“ Außerdem erwähnte sie das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales sowie das Bildungsministerium, die sich das ihrer Ansicht nach mal anschauen sollten.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Auf dem Video ist erkennbar, dass Sesselmann an der Grundschule von Mengersgereuth-Hämmern spricht. Er nennt den Ort auch selbst in seiner Rede.

Im Thüringer Schulgesetz steht in Paragraf 56, Absatz drei: „Kommerzielle Werbung und Werbung für politische Parteien und politische Gruppierungen ist in der Schule grundsätzlich nicht zulässig.“

Thüringens Bildungsminister Helmut Holter zeigte sich besorgt. „Dieser Einstand bestätigt alle Befürchtungen“, sagte Holter der Deutschen Presse-Agentur. „Wenn der Landrat des Kreises Sonneberg nicht gegenüber Schulen und Schulkindern politische Zurückhaltung übt, muss die Kommunalaufsicht hier schnell und klar agieren.“ Ein Verstoß gegen das Schulgesetz in dieser Frage sei keine Lappalie.

Holter wies darauf hin, dass eine alternativlose, diskussionslose Empfehlung einer Partei einem Verstoß gegen die im Beutelsbacher Konsens niedergelegten Elemente gleichkomme, an denen sich politische Bildung orientieren solle: Überwältigungsverbot, Gebot der Kontroversität, Gebot der Schülerorientierung. Sesselmann reagierte auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false