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ARCHIV - 02.02.2023, Rheinland-Pfalz, Koblenz: Generalmajor Markus Kurczyk, Kommandeur des Zentrums Innere Führung, spricht während eines Interviews. Der General wurde nach einem Medienbericht wegen Vorwürfen der sexuellen Belästigung suspendiert.

© dpa/Thomas Frey (Archiv)

Versuchter Kuss auf den Mund: Bundeswehr-General wohl wegen sexueller Belästigung suspendiert

Generalmajor Kurczyk soll nach Angaben eines Soldaten versucht haben, diesen gegen seinen Willen zu küssen. Das Verteidigungsministerium hat keine Gründe zu der Suspendierung genannt.

Die am Wochenende erfolgte Suspendierung eines hochrangigen Bundeswehr-Generals geht nach einem Medienbericht auf Vorwürfe der sexuellen Belästigung zurück. Wie der „Spiegel“ am Montag berichtete, wurde Generalmajor Marcus Kurczyk von seinen Aufgaben entbunden, weil er nach Angaben eines Soldaten versucht haben soll, diesen bei einer Party gegen seinen Willen auf den Mund zu küssen. Der Vorfall ereignete sich demnach am Rande der Invictus Games für kriegsversehrte Soldatinnen und Soldaten in Düsseldorf.

Am Samstag hatte Generalinspekteur Carsten Breuer Kurczyk mit sofortiger Wirkung von seiner Aufgabe als Chef des Zentrums Innere Führung der Bundeswehr entbunden. Angaben zu Gründen machte das Verteidigungsministerium auch auf Nachfrage nicht. Ein Sprecher sagte, zu Personalentscheidungen äußere sich das Ministerium generell nicht.

Am Samstagnachmittag informierte das Verteidigungsministerium laut „Spiegel“ aber den Bundestag über den Vorgang. Der Fall werde nun intern weiter geprüft. Auf eine Anfrage des „Spiegel“ reagierte Kurczyk selbst den Angaben zufolge nicht.

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Das Verteidigungsministerium hatte nach „Spiegel“-Angaben erst Anfang des Monats eine neue Grundsatzlinie vorgegeben, wie mit Fällen von sexueller Belästigung innerhalb der Bundeswehr umzugehen ist.

In einem Brief an Verteidigungspolitiker betonte Staatssekretärin Siemtje Möller demnach, die neue „Allgemeine Regelung“ zum „Umgang mit Sexualität und sexualisiertem Fehlverhalten“ passe das Prozedere bei der Truppe an die gesellschaftlichen Veränderungen an. Zudem regele sie Zuständigkeiten und mögliche Sanktionen straffer als bisher. (AFP)

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