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Die EU-Kommission hat europaweite Fahrverbote vorgeschlagen.

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Verkehrsdelikte im Ausland: Wenn nach dem Urlaub ein Fahrverbot droht

Verkehrsdelikte im Ausland könnten für Führerscheinbesitzer demnächst auch in der Heimat Folgen haben. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag für europaweite Fahrverbote.

Wer im EU-Ausland als Raser geblitzt wird und deshalb vor Ort mit einem Fahrverbot bestraft wird, muss demnächst auch in Deutschland möglicherweise sein Auto stehen lassen. Die EU-Abgeordneten votierten am Dienstag mehrheitlich für eine solche Neuregelung. Bevor eine entsprechende neue EU-Richtlinie tatsächlich in Kraft tritt, wird allerdings noch einige Zeit vergehen. Denn auch die EU-Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen.

„In der EU bleiben 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße ungeahndet. Das muss sich ändern“, sagte der SPD-Europaabgeordnete Thomas Rudner dem Tagesspiegel. Er sieht in der geplanten Einführung EU-weiter Fahrverbote eine Möglichkeit, um die Sicherheit auf den Straßen in der gesamten Gemeinschaft zu erhöhen.

In der EU bleiben 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße ungeahndet. Das muss sich ändern.

Thomas Rudner, SPD-Europaabgeordneter

Schon jetzt können im Ausland verhängte Bußgelder für Autofahrer EU-weit vollstreckt werden. Nach der bisherigen Rechtslage bleibt es aber mehr oder weniger folgenlos, wenn man beispielsweise im Urlaub in Italien zu schnell mit dem Pkw unterwegs war und vor Ort ein dreimonatiges Fahrverbot aufgebrummt bekommt. In Deutschland können sich die ertappten Verkehrssünder dann trotzdem nach dem Urlaub wieder ans Steuer setzen. Doch das soll sich nun ändern.

Die geplante Reform geht zurück auf einen Vorschlag der EU-Kommission. Wie die Details des EU-weiten Fahrverbots aussehen werden, hängt von den weiteren Beratungen mit den Mitgliedstaaten ab, die sich bis nach den im Juni stattfindenden Europawahlen hinziehen werden.

Am Dienstag zurrte das EU-Parlament in Straßburg jedenfalls schon einmal seine Position fest. Die Kommission hatte vorgeschlagen, dass Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder tödliche Verkehrsunfälle zu EU-weiten Fahrverboten oder dem Entzug des Führerscheins in allen Ländern der Gemeinschaft führen sollen. Nach dem Willen des Parlaments sollen auch das Fahren ohne gültigen Führerschein, gefährliches Überholen und Fahrerflucht in die Liste der Delikte aufgenommen werden, die europaweite Folgen haben.

Damit Fahrverbote tatsächlich EU-weit verhängt werden können, soll eine europaweite Datei aufgebaut werden. Kompliziert wird das Vorhaben allerdings dadurch, dass es in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Hürden für Fahrverbote oder den Entzug des Führerscheins gibt. „Grundsätzlich ist die Idee einer EU-weiten Einziehungsmöglichkeit des Führerscheins bei schweren Verkehrsdelikten zu begrüßen“, erklärte ADAC-Sprecher Alexander Schnaars.

Verkehrsdelikte im EU-Ausland könnten demnächst auch für die Führerscheinbesitzer hierzulande Folgen haben.

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Dies gelte insbesondere mit Blick auf die Verkehrssicherheit, so Schnaars. Dennoch seien nach wie vor viele Fragen offen, die zunächst geklärt werden müssten. Dies gelte etwa für die Datenübermittlung zwischen den Mitgliedstaaten und die unterschiedlichen Regelungen beim Einzug des Führerscheins in den einzelnen Ländern.

Auch die Möglichkeit eines Punktesystems auf EU-Ebene ist nach den Worten des ADAC-Sprechers in der Theorie ein sinnvoller Gedanke. Doch auch hier stünde eine EU-weite Harmonisierung allerdings vor einer großen Herausforderung, gab Schnaars zu bedenken.

Denn zum einen existiere nach seinen Worten nicht in allen Ländern ein Punktesystem. Und zum anderen gebe es Unterschiede in der Systematik der Fahreignungsregister. Wer beispielsweise in Italien frisch eine Fahrprüfung bestanden hat, startet mit 20 Punkten und verliert bei schweren Verkehrsverstößen Punkte abwärts. In Deutschland beginnt man hingegen bei 0 Punkten, bevor es ab acht Punkten zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt.

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