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Der Berliner Mietendeckel soll im ersten Quartal 2020 in Kraft treten.

© dpa/Jörg Carstensen

Verfassungsgericht soll entscheiden: FDP fordert Seehofer zu Klage gegen Berliner Mietendeckel auf

Die FDP macht weiter Druck, um den Berliner Mietendeckel zu verhindern. Nun wendet sie sich direkt an den Bundesbauminister.

Die FDP fordert Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) zur Klage gegen den Berliner Mietendeckel auf. Es sei gut, dass Seehofer der Deckel nicht gefalle, sage der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, Marco Buschmann, der Deutschen Presse-Agentur. „Vom Bundesinnenminister als Verfassungsminister erwarten wir aber mehr: Die Bundesregierung muss eine Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht beantragen, sobald das Berliner Gesetz in Kraft ist, um den Mietendeckel zu Fall zu bringen.“

Seehofer hält den Berliner Mietendeckel nicht für zielführend. Zuletzt sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dieser sei „das völlig falsche Signal“ und werde die Engpässe auf dem Wohnungsmarkt noch verschärfen. Buschmann verlangte: „Seehofer muss seinen Worten Taten folgen lassen.“

Bei der Normenkontrolle prüft das Verfassungsgericht, ob eine rechtliche Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine Normenkontrollklage können die Bundesregierung, Landesregierungen oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages anstrengen. Die Verfassungsrichter können die Regelung für nichtig erklären oder Änderungen verlangen.

Der rot-rot-grüne Berliner Senat hat den bundesweit einmaligen Mietendeckel am Dienstag auf den Weg gebracht. Weil die Wohnkosten in der Hauptstadt in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind, will die Koalition die Mieten für 1,5 Millionen vor dem Jahr 2014 gebaute Wohnungen für fünf Jahre einfrieren. Hinzu kommen Obergrenzen pro Quadratmeter für Neuvermietungen und Grenzen für Bestandsmieten. (dpa)

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