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Lina E. wurde wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt (Archivbild).

© dpa/Sebastian Kahnert

Urteil zu mild?: Auch Bundesanwaltschaft legt Revision im Fall Lina E. ein

Nach dem Urteilsspruch gegen Lina E. und ihre Mitangeklagten legt nun die Bundesanwaltschaft Revision ein. Zuvor hatten die Verurteilten bereits eine Überprüfung des Urteils gefordert.

Im Fall der Linksextremistin Lina E. hat auch die Bundesanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden eingelegt. Das sagte eine Sprecherin in Karlsruhe am Freitag. Zuvor hatten die „Leipziger Volkszeitung“ und danach das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ berichtet.

Lina E. und drei mit ihr verurteilte Männer haben ebenfalls Revision eingelegt. Das OLG war vor allem bei der 28-jährigen Studentin Lina E. deutlich unter der Forderung der Bundesanwaltschaft geblieben.

Das Oberlandesgericht hatte das Quartett am 31. Mai wegen Überfällen auf angebliche oder tatsächliche Neonazis in Leipzig, Wurzen und Eisenach verurteilt. Lina E. wurde wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte acht Jahre gefordert.

Die drei Mitangeklagten erhielten Strafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten und drei Jahren und drei Monaten. Die Bundesanwaltschaft hatte für sie Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten beantragt.

Die Verteidigung von Lina E. und den Männern hatten Freisprüche gefordert. Alle vier Verurteilten sind derzeit auf freiem Fuß. Der Haftbefehl gegen Lina E. wurde am Abend der Urteilsverkündung unter Auflagen außer Kraft gesetzt. Zuvor hatte sie mehr als zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen. (dpa)

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