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Geflüchtete an der griechisch-türkischen Grenze.

© Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Update

Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Drei Länder haben in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen

EuGH: Polen, Ungarn und Tschechien hätten EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern umsetzen müssen. Luxemburgs Außenminister Asselborn lobt Urteil.

Polen, Ungarn und Tschechien haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen. Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssachen C-715/17, C-718/17, C-719/17).

Hintergrund sind zwei Mehrheitsentscheidungen der EU-Staaten von 2015, wonach bis zu 160 000 Asylbewerber innerhalb der EU verteilt werden sollten. Dies sollte Griechenland und Italien entlasten.

Ein Strafmaß nannte der EuGH noch nicht

Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich allerdings beharrlich, den Beschluss umzusetzen - obwohl der EuGH dessen Rechtmäßigkeit in einem späteren Urteil bestätigte. Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft unter anderem die Einhaltung von EU-Recht überwacht, klagte deshalb gegen die drei Länder.

Mateusz Morawiecki (l-r), Premierminister von Polen, Andrej Babis, Ministerpräsident von Tschechien, und Viktor Orban, Ministerpräsident von Ungarn.
Mateusz Morawiecki (l-r), Premierminister von Polen, Andrej Babis, Ministerpräsident von Tschechien, und Viktor Orban, Ministerpräsident von Ungarn.

© Roman Vondrouš/CTK/dpa

Ein Strafmaß benannte der EuGH am Donnerstag noch nicht. Dazu müsste die EU-Kommission das Gericht erneut anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen. Dann würde der Gerichtshof die Höhe der Strafe berechnen. Dabei werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt, aber auch die Wirtschaftskraft des Landes.

Die EU ist seit Jahren heftig zerstritten über ihre Asylpolitik. Staaten wie Griechenland, Italien und Spanien an den südlichen Außengrenzen fordern eine Reform der sogenannten Dublin-Regeln. Danach ist meist jener Staat für einen Asylantrag zuständig, auf dessen Boden der Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten hat. Länder wie Ungarn, Polen oder auch Österreich lehnen es jedoch kategorisch ab, verpflichtend Asylbewerber aufzunehmen. Nach Ostern will die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen einen neuen „Migrationspakt“ vorlegen.

Asselborn: Jetzt kommt es zum Test für Ungarn, Polen und Tschechien

Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn begrüßte das Urteil. „Herr Orban und Konsorten stellen eindeutig die Solidarität bei den Asylregeln in Frage“, sagte Asselborn dem Tagesspiegel mit Blick auf Ungarns Regierungschef Viktor Orban, der 2015 gemeinsam mit den Verantwortlichen in Warschau und Prag die Umverteilung von Flüchtlingen abgelehnt hatte. „Ungarn, Polen und Tschechien stellen auch eine humane Behandlung von Flüchtlingen in Frage“, fügte Asselborn hinzu. "Jetzt kommt es zum Test, ob die drei Länder die europäische Demokratie akzeptieren oder mit Füßen treten“.

„Ich hoffe, dass die EU-Kommission dem klaren Urteil Rechnung trägt und angemessene Sanktionen verlangt“, sagte Luxemburgs Außenminister weiter. Asselborn hob insbesondere hervor, dass die Richter in Luxemburg der Argumentation Ungarns, Polens und Tschechiens nicht gefolgt waren, der zufolge die Umverteilung von Flüchtlingen die öffentliche Ordnung in Frage gestellt hätte. „Der Europäische Gerichtshof steht wie ein Fels in der Brandung, wenn es darum geht, die europäische Idee bei der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der EU-Verträge aufrecht zu erhalten. Alle anderen europäischen Institutionen sollten sich daran ein Beispiel nehmen“, sagte er. (ame/dpa)

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