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Autofahrer und nicht die Treibstoff-Produzenten müssten am CO2-Handel teilnehmen.

© picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

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Kein CO2-Handel im Verkehr: Umweltministerium stellt sich gegen FDP-Vorschlag

Die FDP will den Emissionshandel auf Verkehr und Heizöl ausweiten. Das Umweltministerium hält das aus europarechtlichen Gründen für nicht umsetzbar.

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In der Debatte um eine CO2-Bepreisung zieht das Umweltministerium eine rote Linie. Die vielfach vorgeschlagene Einbeziehung des nationalen Verkehrs- und Wärmebereichs in den Europäischen Emissionshandel (EU ETS) sei „aus europarechtlichen Gründen nicht umsetzbar“, sagte Jochen Flasbarth, SPD- Staatssekretär im Bundesumweltministerium, dem Tagesspiegel.

Er berief sich auf eine interne Rechtsanalyse des Ministeriums. „Von den Befürwortern einer solchen Ausweitung wird darauf verwiesen, dass dies laut der Emissionshandelsrichtlinie einfach möglich sei. Seit der jüngsten Reform des Emissionshandels ist das aber nicht mehr sicher“, sagte Flasbarth. „Dieser Weg ist politisch ohne eine Änderung der Richtlinie nicht gangbar.“ Das aber sei höchstens sehr langfristig möglich.

Derzeit sind verschiedene Modelle in der Diskussion, den Ausstoß von CO2 teurer zu machen, so die Einführung einer CO2-Steuer. Eine solche würde direkt beim Verbraucher erhoben, etwa bei der Nutzung von Benzin oder Heizöl. Die andere Möglichkeit ist die Ausweitung des Europäischen Emissionshandels. Die FDP macht sich auf dem derzeit stattfindenden Bundesparteitag für diese Option stark.

In ihrem Klima-Antrag verweist die Partei auf den Artikel 24 der Emissionshandelsrichtlinie, der eine Ausweitung des Systems möglich mache. Für den Verkehr schlägt die FDP vor, dass Raffinerien am erweiterten EU ETS teilnehmen und für ihre Produkte Zertifikate erwerben sollten.

Änderung der Richtlinie ist kompliziert

Im Umweltministerium ist man der Auffassung, dass ein nationaler Alleingang mit der ETS-Richtlinie nicht mehr vereinbar sei. Denn: Der Emissionsbegriff, wie er dort festgelegt wird, umfasse nur „die unmittelbare Freisetzung von Treibhausgasen aus Anlagen“.

Wichtig sei in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2017. Der EuGH habe klargestellt, dass die EU-Kommission lediglich ermächtigt sei, Regelungen zu treffen, die mit dem Emissionsbegriff der Richtlinie in Einklang stünden. Es müssten also die Autofahrer und nicht die Treibstoff-Produzenten am CO2-Handel teilnehmen. Andernfalls müsse die Richtlinie geändert werden, was politisch sehr kompliziert sei.

„Insgesamt ist das aus unserer Sicht deshalb keine tragfähige Option“, sagte Flasbarth. Nationale Sektorziele sowie ein CO2-Preis im Verkehrs- und Wärmebereich seien dagegen der richtige Weg, die deutschen Klimaziele zu erreichen.

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