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In Deutschland haben im vergangenen Jahr nur 932 Menschen ihre Organe gespendet.

© Waltraud Grubitzsch/dpa

Transplantationsmedizin: Wie der Bundestag die Organspende reformieren will

In Deutschland gibt es zu wenig Organspender. Der Bundestag entscheidet jetzt über zwei Vorschläge, um ihre Zahl zu erhöhen. Was soll sich ändern?

In Deutschland warten knapp 9000 Menschen auf ein Spenderorgan. Viele von ihnen hoffen vergeblich auf eine Niere, eine Leber oder ein Herz, das ihnen das Leben retten könnte. Denn: Deutschland hat zu wenige Organspender. Im vergangenen Jahr haben nur 932 Menschen ihre Organe gespendet. Der Bundestag will das ändern. Am kommenden Donnerstag entscheiden die Abgeordneten über die Neuregelung der Organspende.

Wieso gibt es in Deutschland so wenige Organspender?
Nach dem Organspende-Skandal von 2012 knickte die Zahl der Organspender in Deutschland ein. Damals manipulierte ein Arzt über Jahre hinweg Daten, um seine Patienten auf der Warteliste nach oben zu schummeln. Das Vertrauen war dahin; innerhalb von zwei Jahren gab es über 300 Spender weniger.

Auch Ärzte und Pflegekräfte verloren damals das Vertrauen ins System. Häufig wurde die Möglichkeit einer Organspende in Krankenhäusern gar nicht geprüft. Im vergangenen Jahr hat der Bundestag ein neues Transplantationsgesetz verabschiedet, das die Prozesse in Entnahmekliniken effizienter und transparenter gestalten sollte. Laut Axel Rahmel, Vorstandsmitglied der Deutschen Stiftung Organspende (DSO), hat die neu gewonnene Transparenz beim Klinikpersonal wieder Vertrauen gestiftet.

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In Deutschland gilt seit 2012 die Entscheidungsregelung. Das heißt konkret: Die Krankenkassen schicken alle zwei Jahre Informationsmaterial zur Organspende raus. Im Idealfall setzt man sich dann mit dem Thema auseinander und entscheidet sich für oder gegen eine Organspende. Das hat in den vergangenen Jahren nicht gut funktioniert: Bis 2017 sank die Zahl der Organspender konstant. Obwohl laut einer aktuellen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) 84 Prozent der Deutschen positiv gegenüber der Organspende eingestellt sind, haben bloß 36 Prozent einen Organspendeausweis. Auf dieser Grundlage fußen beide Vorschläge, die der Bundestag diskutiert.

Wie ist die Situation in anderen Ländern?
In Europa ist die Widerspruchsregelung weitverbreitet. Man muss aktiv widersprechen, wenn man keine Organe spenden möchte. Auffällig ist, dass alle Länder mit den höchsten Spenderzahlen eine Form der Widerspruchsregelung haben.

Vorreiter ist Spanien, das mit einer Quote von 48,3 Spendern pro einer Million Einwohner weltweit unangefochten ist. Zum Vergleich: Deutschland hat eine Quote von nur 11,2. Das liegt auch daran, dass die Strukturen in spanischen Krankenhäusern deutlich besser auf die Organspende ausgelegt sind. In Spanien dürfen Ärzte die Organe außerdem bereits nach einem Herz-Kreislauf-Tod entnehmen. In Deutschland ist das erst nach dem Hirntod möglich.

Eine Widerspruchsregelung führt nicht in allen Fällen zu mehr Organspendern. Auch in Schweden gilt sie, doch besonders viele Organspender gibt es dort nicht.

Wie soll die Organspende in Zukunft in Deutschland geregelt werden?
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag im Wesentlichen über zwei Vorschläge. Beide wollen die Zahl der Organspender in Deutschland erhöhen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat hierbei wohl am meisten zu verlieren. Er will die doppelte Widerspruchslösung: Jeder soll automatisch Organspender werden. Möchte jemand seine Organe nicht spenden, muss er sich aktiv dagegen aussprechen. Für SPD-Politiker Karl Lauterbach, der diesen Entwurf mit unterstützt, ist die Widerspruchslösung die einzige Chance, tatsächlich etwas zu verändern. „In Europa ist das ohne die Widerspruchslösung noch niemandem gelungen“, warnt Lauterbach. Auch die DSO unterstützt Spahns Vorschlag.

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Entscheidet sich jemand gegen die Organspende, wird das in einem bundesweiten Register eingetragen, auf das Ärzte bei einer potenziellen Organspende schnell Zugriff haben. Diese Entscheidung ist jederzeit widerrufbar. „Doppelt“ ist die Widerspruchslösung deshalb, weil die Ärzte zusätzlich Angehörige nach dem Willen des Patienten fragen müssen. Selbst entscheiden dürfen die Angehörigen allerdings nicht – zu ihrem eigenen Schutz, wie Verfechter dieser Regelung argumentieren. „Wenn man gerade vom Tod eines geliebten Menschen erfahren hat, will man nicht auch noch über etwas entscheiden müssen, wovon man nicht sicher ist, wie derjenige es sich gewünscht hätte“, sagt Rahmel.

Dem entgegen steht ein Entwurf von Annalena Baerbock, der Grünen-Chefin und Abgeordneten. Sie sieht die doppelte Widerspruchslösung als Eingriff in die menschliche Würde. Die Entscheidung zur Organspende solle weiterhin eine freiwillige bleiben. Baerbock fordert deshalb die Zustimmungslösung. Ein Vorschlag, „der einerseits die Zahl der Organspenden erhöht und das Recht auf die Unversehrtheit des eigenen Körpers wahrt“, so Baerbock. Die Zustimmungslösung ist eine Weiterentwicklung der aktuell geltenden Entscheidungsregelung. Sie setzt stärker auf die Aufklärung der Bevölkerung und darauf, dass das 2019 geänderte Transplantationsgesetz ausreicht, um die Zahl der Organspender zu erhöhen. Die Kirchen, Patientenschützer und Ethiker unterstützen ihren Vorschlag.

Wie bei Spahn soll es ein bundesweites Register geben, in dem die Entscheidung zur Organspende dokumentiert wird. Bürger sollen sie dort einfach und schnell selbst eintragen, ändern und widerrufen können. Hausärzte sollen ihre Patienten zur Organspende beraten und zu einer Entscheidung ermutigen. Außerdem: Jeder, der seinen Ausweis erneuern lässt, soll nach seiner Einstellung gefragt werden. Ärzte wüssten so im Notfall schneller als bisher, ob der jeweilige Patient einer Organspende zugestimmt hat oder nicht. Die Rolle der Angehörigen verändert sich mit der Zustimmunglösung nicht – sie könnten immer noch über eine Organspende entscheiden, wenn der Wille des Patienten nicht bekannt ist.

Was spricht gegen die Zustimmungslösung?
Kritiker argumentieren, die Zustimmungslösung gehe nicht weit genug und wäre der aktuellen Regelung viel zu ähnlich. Damit wird in ihren Augen nicht genug für Menschen getan, die schon seit Jahren auf Spenderorgane warten. „Mit der Lösung von Baerbock würde sich nichts ändern“, kritisiert Lauterbach. Er ist sicher: „Die Widerspruchslösung kommt. Wenn nicht dieses Mal, dann beim nächsten Mal.“ Es sei ein wichtiges Signal, die Organspende in Deutschland zur Normalität zu machen, findet auch die DSO. Außerdem könne das geänderte Transplantationsgesetz nur kombiniert mit der Widerspruchslösung seine volle Wirkung entfalten.

Was spricht gegen die Widerspruchslösung?
Gegner bezeichnen die Widerspruchslösung oft als „Zwang“ zur Organspende. Es sei nicht einmal bewiesen, dass sie mehr Organspender bringe. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock, kritisiert in einer Stellungnahme für den Bundestag einen „gefährlichen Paradigmenwechsel“. Schweigen als Zustimmung zu werten, sei bedenklich. Für die Kirchen wirft die Widerspruchslösung „erhebliche rechtliche, ethische und seelsorgliche Fragen auf“. Sie sei ein „staatlicher Zugriff auf den menschlichen Körper“. Eine informierte und explizite Einwilligung zur Organspende sei in diesem sensiblen Bereich unverzichtbar. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert außerdem, die Angehörigen in die Entscheidung miteinzubeziehen, anstatt sie zu „reinen Vermittlern abzuwerten“.

Welche Regelung wird kommen?
Wie der Bundestag am Donnerstag entscheidet, ist offen. Gesundheitsminister Spahn rechnet mit einem knappen Ergebnis. „Wir haben ähnlich viele Unterstützer wie diejenigen, die sich für die Entscheidungslösung einsetzen“, sagte er dem Tagesspiegel. Der Fraktionszwang wurde für diese Entscheidung aufgehoben. Jeder Abgeordnete entscheidet nach seinem Gewissen. Dass bei der Zustimmungslösung Grünen-Chefin Baerbock an der Spitze steht, könnte manchen abhalten. Die Grünen stehen fast geschlossen hinter dem Vorschlag von Baerbock. Für die Abgeordneten christlicher Parteien dürfte wiederum wichtig sein, dass die Kirchen Baerbocks Antrag unterstützen.

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