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Politik: Tödliches Manöver

Eineinhalb Jahre nach dem Tod zweier Matrosen in der Ostsee erzwingt ein Vater Ermittlungen

Mehr als 20 Minuten soll der 21-jährige Marinesoldat Samuel Scheffelmeier im drei Grad kalten Wasser der Ostsee getrieben sein – panisch um Hilfe winkend, berichten Augenzeugen. Als die Retter ihn endlich bergen, ist der junge Hauptgefreite aus Blomberg in Westfalen ertrunken. Ebenso der Obermaat Stefan Paul. Warum die beiden Bundeswehrsoldaten der Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ bei dem Nato-Manöver starben, beschäftigt seit dem Unfall am 6. März 2002 vor Rügen Untersuchungskommissionen der Bundeswehr und der Justiz. Nun wird sich der damalige Kommandant der Fregatte, Frank M. (damals 45), wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen vor Gericht verantworten müssen – weil Samuels Vater Wolfgang Scheffelmeier eine Anklage erzwang. Er war immer überzeugt, dass nicht alles getan worden sei, um seinen Sohn zu retten.

Während der Übung „Strong Resolve“ (Starke Entschlossenheit) hatten drei Matrosen der „Mecklenburg-Vorpommern“ die britische Fregatte „Cumberland“ besucht. Mit einem Beiboot der „Cumberland“ waren die Deutschen und zwei Briten auf dem Rückweg. Um 15 Uhr 51 kenterte das Beiboot bei Windstärke sieben und zwei bis drei Meter hohen Wellen. Einer der drei Deutschen und die Briten wurden gerettet. Samuel Scheffelmeier wurde um 16 Uhr 27 tot aus dem Wasser gezogen. Im Gegensatz zur „Cumberland“ hatte der deutsche Kapitän kein Rettungsboot eingesetzt. Die Ermittlungen gegen Frank M. stellte die Staatsanwaltschaft Oldenburg im September 2002 mangels Tatverdachts ein. Wegen des hohen Wellengangs hätte der Einsatz des Rettungsbootes ein außerordentlich gefährliches Manöver mit hohem Risiko für die Besatzung bedeutet. Zudem spräche einiges dafür, dass die Ertrunkenen ihre Rettungswesten nicht richtig angelegt hatten. Eine Beschwerde lehnte die Generalstaatsanwaltschaft ab.

Und das, obwohl ein vertraulicher, 427-seitiger Havariebericht der Marine im Mai 2002 zu dem Schluss gekommen war: Der „sichere Einsatz des zusätzlichen Rettungsmittels“ wäre „nicht nur möglich, sondern geboten gewesen“. Fazit der Bundeswehr-Kommission: „Der Kommandant hat sich fehlerhaft verhalten.“ Mehrere Offiziere hatten Frank M. vor dem Ausschuss mit der Aussage belastet, binnen acht Minuten hätte zumindest der Matrose Scheffelmeier gerettet werden können. Im Februar 2003 bestätigten dies zwei Kameraden der Ertrunkenen in der RTL-Sendung „Stern TV“. Mark Milla, der sich nach eigenen Angaben schon im Motorboot befand, sagte: „Der Kran für das Boot war in Ordnung. Wir waren bereit, die Menschen zu retten. Aber den Befehl haben wir in diesem Moment nicht bekommen. Ich habe es nicht glauben können, warum wir nicht dorthin fahren konnten.“ Alexander Zeglin sagte, es habe an Bord der Fregatte ein „Durcheinander“ gegeben. Es sei keine Rettungsaktion gewesen, „wie wir sie geübt haben“.

Wolfgang Scheffelmeier, der in der Sendung sagte, man habe seinen Sohn „einfach verrecken“ lassen, ließ sich von den Rückschlägen nicht entmutigen und stellte einen Antrag auf ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg. Der zweite Strafsenat nahm eigene Ermittlungen auf. Die führten zu der Auffassung, der Kommandant hätte den Einsatz befehlen müssen. In dem Beschluss, in dem das OLG dem Antrag nun stattgab, heißt es: „Der Einsatz des Bootes war möglich und auch geboten.“ Das OLG geht davon aus, dass man Scheffelmeier lebend hätte bergen können. Er „hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt“.

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