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Prozess um tödliche Auseinandersetzung in Köthen.

© Sebastian Willnow,dpa

Todesfall in Köthen: Angeklagter spricht von "schrecklichem Unfall"

Nach dem Tod eines jungen Mannes in Köthen hat der Prozess gegen zwei Afghanen begonnen. Einer von ihnen sprach der Familie des Opfers nun sein Beileid aus.

Fast fünf Monate nach dem Tod eines jungen Mannes im anhaltischen Köthen hat am Dienstag am Landgericht Dessau-Roßlau der Prozess gegen zwei Afghanen begonnen. Die 17 und 18 Jahre alten Angeklagten müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.

Nach Verlesung der Anklage äußerte sich zunächst der 17 Jahre alte Afghane zu den Vorwürfen. Er verlas eine Erklärung auf Deutsch, mit der er der Familie des Opfers sein Beileid aussprach und von einem „schrecklichen Unfall“ sprach. Es tue ihm „sehr leid, dass sie ihren Sohn, Bruder und Freund verloren“ hätten, erklärte er.

Laut Anklage sollen die beiden Afghanen am 8. September in Köthen zunächst einen Landsmann geschlagen und verletzt haben. Im Streit ging es um die Schwangerschaft einer jungen Frau, die sich ebenfalls am Tatort befand, und die Frage, von wem sie schwanger ist. Dabei kam eine Gruppe hinzu, unter denen sich auch ein 22 Jahre alter Mann befand, der versucht haben soll, den Streit zu schlichten.

Der Köthener soll von einem der Angeklagten zunächst einen Schlag ins Gesicht bekommen haben, durch den er zu Boden fiel. Dort soll ihm der andere Angeklagte mindestens einen Fußtritt gegen den Oberkörper oder Kopf versetzt haben. Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos. Der junge Mann starb später in einem Klinikum.

Der 17-Jährige sagte vor Gericht, dass er erst im Krankenhaus von dem Tod des Mannes erfahren habe und dies für ihn „der größte Schock seines Lebens“ gewesen sei. Auf Nachfragen, ob die gegen ihn erhobenen Vorwürfe falsch seien, betonte er erneut, nichts gesehen zu haben. Er schilderte die Geschehnisse vor Gericht mit Hilfe eines Dolmetschers. Demnach wurde viel Alkohol getrunken, bis es zu den Auseinandersetzungen kam.

Einem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge war die Todesursache „aller Wahrscheinlichkeit nach ein akuter Herzinfarkt“, der mutmaßlich durch eine angeborene schwere Herzerkrankung ausgelöst worden sei. Begünstigend könnten dabei die durch die Auseinandersetzung hervorgerufene Stresssituation, die Gewalteinwirkung und die deutliche Alkoholisierung des Opfers gewirkt haben, hieß es. Die Angeklagten, die zur Tatzeit gleichfalls alkoholisiert waren, befinden sich in der Jugendanstalt Raßnitz in Untersuchungshaft.

Nach dem Todesfall hatte es in Köthen mehrere Demonstrationen und Aufmärsche von Rechtsextremen gegeben. Auch überregionale und internationale Medien berichteten über die Ereignisse in der sachsen-anhaltischen Stadt. Kurz zuvor war bereits das sächsische Chemnitz in die Schlagzeilen geraten, weil es am Rande des Stadtfestes zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen gekommen war, die eskalierte. In der Folge wurde ein Deutsch-Kubaner erstochen. Der tödliche Vorfall löste eine Reihe ausländerfeindlicher Proteste in der Stadt aus. (epd)

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