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Mitschuldig am Tod eines Kindes. Das Oberlandesgericht München hat die einstige IS-Frau Jennifer W. zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Frau hatte im Irak ein jesidisches Mädchen verdursten lassen.

© Peter Kneffel/dpa

Update

BGH zu Tod einer fünfjährigen Jesidin: Strafe für IS-Rückkehrerin muss neu verhandelt werden

Weil sie ein jesidisches Mädchen verdursten ließ, wurde die Deutsche bereits zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Bundesanwaltschaft fordert aber eine härtere Strafe. Der BGH sieht das ebenso.

| Update:

Sie soll tatenlos zugesehen haben, als ihr Mann ein versklavtes jesidisches Mädchen in der irakischen Mittagshitze sterben ließ –nun muss das Oberlandesgericht (OLG) München neu über die Strafe für die niedersächsische IS-Rückkehrerin Jennifer W. entscheiden.

Das OLG München hatte die Frau im Oktober 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Donnerstag in Karlsruhe, dass das Münchner Urteil Rechtsfehler enthalte. Die Revision des Generalbundesanwalts hatte damit Erfolg. (Az. 3 Str 246/22)

W. war im Oktober 2021 in München wegen verschiedener Gesetzesverstöße zu zwei Freiheitsstrafen verurteilt worden, die zu einer Gesamtstrafe von zehn Jahren Haft zusammengefasst wurden.

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Für Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung verhängte das Oberlandesgericht neun Jahre. Es ging von einem minderschweren Fall aus, machte dabei aber Rechtsfehler, wie der BGH nun entschied.

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Über diesen Teil der Strafe und damit auch über die Gesamtstrafe muss ein anderer Senat des Oberlandesgerichts darum nun noch einmal verhandeln und entscheiden. Auch W. selbst wandte sich mit einer Revision an den BGH. Diese wurde am Donnerstag aber verworfen. 

Fünfjährige verdurstete in Sommerhitze

W.'s irakischer Ex-Mann, der die Fünfjährige damals an ein Gitter im Hof gekettet hatte, ist bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt, auch wegen Völkermordes. Er hatte das Mädchen und dessen Mutter als Sklavinnen gekauft, nachdem diese von der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) verschleppt worden waren.

Das Mädchen starb an einem Tag im August oder September 2015, als Höchsttemperaturen von mehr als 50 Grad im Schatten erreicht wurden.

Der Mann wollte das kranke Kind dafür bestrafen, dass es sich auf einer Matratze eingenässt hatte. Dafür fesselte er es in der prallen Sonne mit den Händen in Kopfhöhe an ein Fenstergitter. Bis er das Mädchen wieder losband, hatte es einen tödlichen Hitzschlag erlitten.

Die Angeklagte Jennifer W. beim ersten Prozess vor dem Oberlandesgericht München im Oktober 2021.
Die Angeklagte Jennifer W. beim ersten Prozess vor dem Oberlandesgericht München im Oktober 2021.

© dpa/Sven Hoppe

Bei der Urteilsverkündung am OLG hatte der Vorsitzende Richter Joachim Baier gesagt, die Angeklagte habe „von Anfang an damit rechnen müssen, dass das in der Sonnenhitze gefesselte Kind sich in Lebensgefahr befand“. Trotzdem habe sie nichts unternommen, um dem Mädchen zu helfen.

Mit 23 Jahren dem IS angeschlossen

Zugunsten von Jennifer W. wertete das Gericht, dass sie nur eingeschränkte Möglichkeiten gehabt habe, die Versklavung von Mutter und Tochter zu beenden.

Verurteilt wurde die Frau aus Lohne, die sich mit 23 Jahren dem IS angeschlossen hatte, unter anderem wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge. Ursprünglich war sie wegen Mordes angeklagt gewesen, die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert.

Jesiden sind Kurden aus dem Irak, Syrien, der Türkei und dem Iran. Sie bilden eine religiöse Minderheit. Der IS hatte 2014 mehr als 5000 Angehörige dieser Religionsgemeinschaft ermordet. Frauen und Mädchen wurden verschleppt, versklavt und vergewaltigt. Der Bundestag hatte die Verbrechen im Januar als Völkermord anerkannt. (dpa, AFP)

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