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Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung.

© dpa/Michael Kappeler

Strittiges Bundespolizeigesetz: Ataman fordert Diskriminierungsschutz für alle

Am Mittwoch trifft sich die Bundesregierung zu Beratungen über die Reform des Polizeigesetzes. Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman sieht Regelungen zu Personenkontrollen und Bodycams kritisch.

Die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat den Reformentwurf zum Bundespolizeigesetz als einseitig kritisiert. „Menschen müssen sich auf die Polizei verlassen und ihr vertrauen können“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Wichtig sei, dass das Bundespolizeigesetz einen Diskriminierungsschutz für alle garantiere, für die Polizei und die Bürgerinnen und Bürger. „Der vorliegende Reformentwurf tut dies leider nicht. Er soll vor allem einseitig die Polizei schützen“, sagte Ataman.

Sie kritisierte, insbesondere die Regelungen zu verdachtsunabhängigen Personenkontrollen seien verfassungsrechtlich problematisch, weil sie „Racial Profiling“ eher begünstigen würden. Von „Racial Profiling“ spricht man, wenn Menschen allein aufgrund ihres physischen Erscheinungsbildes oder ethnischer Merkmale von der Polizei kontrolliert werden. Eine solche Ungleichbehandlung verstößt gegen das verfassungsrechtlich verbriefte Diskriminierungsverbot.

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Ataman sieht es auch kritisch, dass das neue Gesetz der Bundespolizei ermögliche, Bodycams ausschließlich nach eigenem Ermessen und zum eigenen Schutz einzusetzen. Nicht nur die Polizei, auch Bürgerinnen und Bürger sollten das Einschalten einer Bodycam verlangen können, nur so könne das Vertrauen der Bürger in die Polizei gestärkt werden. „Das kann zudem deeskalierend wirken und der Polizei im Zweifel Beweismaterial liefern“, sagte Ataman.

Um Diskriminierungen in der wichtigen Polizeiarbeit wirksam vorzubeugen, würden die Reformvorhaben bei Weitem nicht reichen. Die Bundesregierung will an diesem Mittwoch über die seit Jahren strittige Reform des Gesetzes beraten, das Regeln und Befugnisse für die Bundespolizei festlegt. Wenn das Kabinett den Entwurf billigt, ist der Bundestag am Zug. (dpa)

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