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Kann die Union das Ampel-Steuergesetz im Bundesrat aufhalten?

© Reuters/Michele Tantussi

Streit über Jahressteuergesetz: Kann die Union ihre Vetomacht im Bundesrat überhaupt nutzen?

Zum Blockieren fähig, aber nicht zum Gestalten: CDU und CSU wollen mit einem Veto höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer forcieren. Die Drohung beunruhigt das Ampel-Lager kaum.

Die eine drängende Frage vor der Bundesratssitzung an diesem Freitag lautet: Wird die Union das Jahressteuergesetz stoppen und ein Vermittlungsverfahren ansteuern? Die andere: Kann sie das überhaupt?

Seit Tagen deuten Unionspolitiker an, die eigene Vetomacht in der Länderkammer zu nutzen, um so zu erreichen, dass die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer deutlich angehoben werden. Das Problem ist allerdings: Zum Erbschaftsteuergesetz direkt steht im Jahressteuergesetz gar nichts. Mit welcher Begründung also kann das Gesetz dann abgelehnt werden?

In den Jahressteuergesetzen werden üblicherweise Dutzende steuerliche Maßnahmen zusammengepackt. In diesem Jahr ist das Bewertungsgesetz Teil dieses Maßnahmenbündels. Darin wird geregelt, dass für Immobilien künftig der Verkehrswert angesetzt werden muss, auch bei der Berechnung von Erbschaftsteuer.

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Das bedeutet, dass künftig mehr Erben als bisher über den jeweiligen Freibetragsgrenzen liegen werden, von denen an Erbschaftsteuer fällig wird. Und jene, die jetzt schon darüber lägen, müssen mit einer höheren Steuerzahlung rechnen.

Informelles Angebot

Die Union, darin unterstützt von der FDP, will daher die Freibeträge erhöhen. CDU und CSU haben im Bundestag eine Erhöhung von bis zu 65 Prozent angeregt. Die FDP würde sich mit 25 Prozent begnügen. Die drei Ampel-Parteien haben informell angeboten, höhere Freibeträge mitzutragen, wenn eine Ländermehrheit dazu einen Gesetzesvorschlag mache. Das Angebot gilt in der Union allerdings als vergiftet – denn absehbar wird es eine solche Mehrheit nicht geben, weil SPD, Grüne und auch Linke über ihre Regierungsbeteiligungen das wohl verhindern werden.

Die Drohung der Union, man werde nun dem Jahressteuergesetz nicht zustimmen, sieht man im Ampel-Lager gelassen. Denn da das Erbschaftsteuergesetz, in dem die Freibeträge stehen, eben nicht Teil des Jahressteuergesetzes ist, fehlt der direkte Anlass. Und in Vermittlungsverfahren lassen sich nicht beliebig Themen miteinander verbinden, um irgendwelche „Deals“ zu machen.

In Unions-Kreisen wird eingestanden, dass man zwar eine Verhinderungsmehrheit im Bundesrat habe, aber keine Gestaltungsmehrheit. Das liegt daran, dass CDU und CSU zwar auf 40 der 69 Bundesratsstimmen Einfluss haben und damit eine entsprechende Vetomacht bei Ampel-Gesetzen besitzen. Aber da sie in sieben Ländern mit SPD und/oder Grünen regieren, können sie eigene Anträge nur mit Zustimmung aus den Ampel-Parteien durchbringen.

Wohl auch deshalb hat sich die Union einen weiteren Grund einfallen lassen, um dem Gesetz nicht zuzustimmen. Sie hält der Ampel vor, die Besteuerung der Dezember-Zuschüsse bei der Gaspreisbremse bedeute einen unzumutbaren Aufwand für die Finanzverwaltungen der Länder.

Besteuert werden alle jene, die noch den Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer zahlen. Das sind besonders gut Verdienende sowie Unternehmen. Offenbar ist es nicht ganz einfach, den Kreis der Zahler für 2022 exakt zu ermitteln. In der Union wird nun erwartet, dass sich die Koalition im Bund über Erklärungen im Bundesrat bereitfindet, sowohl bei den Freibeträgen als auch der Besteuerung der Dezember-Zuschüsse Entgegenkommen zu zeigen.

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