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Der Sänger Gil Ofarim (Archivbild von 2020)

© dpa/Tobias Hase

Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung: Gil Ofarim wehrt sich gegen Verleumdungsvorwurf von Hotel-Mitarbeiter

Nach einem möglichen Antisemitismus-Fall ermittelt die Leipziger Staatsanwaltschaft „mit Hochdruck“. Einfließen soll auch die interne Untersuchung des Hotels.

Der Rockmusiker Gil Ofarim will Vorwürfe, er habe einen Leipziger Hotelmitarbeiter verleumdet, offenbar nicht auf sich sitzen lassen. Ofarim habe eine Strafanzeige wegen „falscher Verdächtigung“ gegen den Mann erstattet, teilte die Staatsanwaltschaft Leipzig auf Anfrage des Tagesspiegels mit.

Eine falsche Verdächtigung wird nach Paragraf 164 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Die Strafanzeige werde zusammen mit verschiedenen weiteren Anzeigen „unter allen strafrechtlichen Gesichtspunkten“ geprüft. Der Musiker wirft dem Hotelangestellten zudem antisemitische Äußerungen vor und verlangt Ermittlungen „wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände“.

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Ofarim war nach seinen Schilderungen am Abend des 4. Oktober in der Lobby des Leipziger Westin-Hotels antisemitisch angefeindet worden. Ein Mitarbeiter an der Rezeption habe ihm das Einchecken verweigert, falls er nicht seine Halskette mit einem jüdischen Davidstern-Symbol abnehme.

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Als Reaktion veröffentlichte Ofarim nach dem Geschehen ein Video bei Instagram und bezichtigte den Mitarbeiter, einen „Herrn W.“, sich entsprechend geäußert zu haben. Der Mitarbeiter hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft daraufhin seinerseits eine Strafanzeige wegen Verleumdung erstattet.

Die Nachricht von dem Vorfall, wie Ofarim ihn schilderte, stieß auf breite Empörung. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Felix Klein zeigte sich „entsetzt“ und lobte Ofarim dafür, den „inakzeptablen Vorgang“ öffentlich gemacht zu haben.

Staatsanwaltschaft bekommt Ergebnisse der internen Prüfung

Nach internen Ermittlungen durch eine beauftragte Anwaltskanzlei sieht die Hotelgesellschaft jedoch keinen Anlass, gegen ihren Mitarbeiter straf- oder arbeitsrechtlich vorzugehen. Die Rechtsanwälte hatten bei ihren Untersuchungen auch mögliche Zeugen befragt. Zudem wurden in den Medien Bilder Ofarims von Überwachungskameras dokumentiert, auf denen die Kette mit dem Davidstern nicht zu erkennen war.

Im Internet sieht Ofarim sich seitdem einer Hasswelle ausgesetzt. In Interviews erklärte er, er habe befürchtet, dass man ihm nicht glauben werde.

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, habe die vom Hotel beauftragte Anwaltskanzlei angekündigt, den Ermittlern sämtliche im Rahmen ihrer Prüfung gewonnenen Erkenntnisse „in vollem Umfang“ zur Verfügung zu stellen. Von einer „vorläufigen Bewertung“ des Materials wolle man absehen. Die Ermittlungen gegen die beiden Beschuldigten dauerten noch an, ebenso die Sichtung und Auswertung der sichergestellten Videoaufnahmen.

Mit Blick auf die „hohe mediale Aufmerksamkeit“ würden die Ermittlungen aber „mit Hochdruck“ geführt, um den Sachverhalt „zeitnah aufzuklären“, hieß es.

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