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Stasi-Akten: Erbe Ost und Erbe West

Dass die DDR-Opposition vor 20 Jahren einmütig die Öffnung der Stasi-Akten wollte, ist Legende – ein Historiker über einen gesamtdeutsches Prozess.

Es ist eine Sternstunde des deutschen Parlamentarismus. Am 24. August 1990 beschließen die rund 200 Abgeordneten der frei gewählten DDR-Volkskammer der DDR nahezu einstimmig das „Gesetz über Sicherung und Nutzung“ der Stasi-Akten. Nie zuvor hatte ein Volk selbst in derart kurzer Zeit so radikal die Geheimpolizei einer Diktatur lahmgelegt, um ihre Dokumente offenzulegen. Oberster Zweck des Gesetzes war die „politische, historische und juristische Aufarbeitung“. Damit wurde ein Modell der Diktaturüberwindung kreiert, das fortan neben anderen wie der südafrikanischen Wahrheitskommission oder der Entnazifizierung diskutiert wurde.

Meist wird die Geburt des Gesetzes wie folgt erinnert: Im Dezember 1989 und Januar 1990 machten mutige Bürgerrechtler der DDR-Geheimpolizei den Garaus. Die Vernichtung von Akten wurde dadurch gestoppt. Die Bürgerrechtler und Ostparlamentarier erfanden die Aufarbeitung und gossen diese in Paragrafen. Der Westen versuchte dieses zu verhindern. Deswegen kam es kurz vor der Vereinigung zu einem erneuten revolutionären Aufbegehren, der erneuten Besetzung der Stasizentrale. Seither gibt es die Akteneinsicht.

Soweit die Fama – doch das kollektive Gedächtnis verzerrt. Die Stasiakteneinsicht ist kein ausschließlich revolutionäres Produkt Made in GDR, sondern die Folge von gesamtdeutschen Diskussionen und Kompromissen, bei denen sogar die Stasileute im Hintergrund noch mitspielten. Die Akteneinsicht stand als Jedermannsrecht im August 1990 noch gar nicht auf der Agenda. Die Ostdeutschen waren damals in dieser Frage noch vollkommen uneins. Sie ahnten, dass viel Gift in dieser Hinterlassenschaft stecken könnte. Daher waren ursprünglich sogar viele Bürgerrechtler der Auffassung, Personendossiers könnten oder müssten vernichtet werden. In den Blockparteien dominierte – eingedenk eigener Verstrickungen – diese Position. Nur ein radikaler Flügel der Bürgerkomitees und der Bürgerrechtler, unter ihnen die Ikone des Neuen Forums Bärbel Bohley forderte damals, jedem seine Akten auszuhändigen.

Die Skepsis gegenüber der Aktenöffnung war so groß, dass in der Übergangszeit mit Billigung von Bürgerrechtlern weiterhin Stasi-Akten vernichtet werden konnten: interne Geheimbefehle der Stasi, Millionen Datensätze auf Magnetspeichern, die meisten Akten der Auslandsspionage und der Militärabwehr. Manche Vernichtung deckte sich mit den Vorschlägen der alten Stasikamarilla. Die Behauptungen des ehemaligen DDR-Innenministers Peter-Michael Diestel, es sei viel Wichtiges verschwunden und Vertraute des MfS hätten daran einen Anteil, sind nicht ganz von der Hand zu weisen, exakt belegt sind sie nicht. Die Bürgerkomitees unterschätzten auf jeden Fall ihre Aufgabe. In der ehemaligen Stasizentrale trugen im Frühjahr 1990 hunderte Stasimitarbeiter selbst ihre Akten zusammen, kontrolliert von nur einer Handvoll Bürgern. Kein Mensch weiß, was damals genau mit den Akten passierte.

Durch erste Enthüllungen wurden gleichermaßen die Neugier auf die Akten wie die Vorbehalte geweckt. Verdachtsmomente gegen politische Hoffnungsträger wie Wolfgang Schnur, Ibrahim Böhme, Lothar de Maizière entfachten im Osten den Ruf nach Offenlegung der Akten. Im Westen wuchs vor allem die Angst bei Spitzenpolitikern, durch Stasi-Abhörprotokolle könnten karriereschädliche Details publik werden.

Die alten Stasileute wussten diese Verunsicherungen gut zu nutzen. Sie schrieben ständig neue Expertisen für die Ostberliner und Bonner Innenpolitiker. Sie warnten vor der Gefahr, dass Ehemalige ihr Wissen dem KGB oder der Sensationspresse verkaufen oder terroristisch aus dem Ruder laufen könnten. Sie boten an, diese Gefahr zu bannen – als Gegenleistung für Straffreiheit, soziale Sicherheit und die Schließung der Akten. Kurioserweise glichen manche Szenarien, die bundesdeutsche Sicherheitsbehörden entwarfen, den Memoranden der Stasioberen – eine paradoxe Koalition. Vom Kanzleramt inspiriert beschlossen die Innenminister der Altbundesrepublik, Abhörprotokolle sofort zu vernichten. Mit dem Entwurf zum Einigungsvertrag war die rechtliche Grundlage zur massenhaften Zerstörung von Stasidossiers gelegt.

So kam es zum Zusammenprall zweier Konzepte: Aktenöffnung unter Kontrolle der ostdeutschen Länder oder weitgehende Aktenschließung und teilweise Vernichtung unter Aufsicht einer zentralen Bundesbehörde. Die Neuparlamentarier in Ostberlin sahen ihre Souveränität mit Füßen getreten, die Schlussabstimmung zum Einigungsvertrag stand in Gefahr, denn das Gesetz zum Umgang mit den Stasiakten sollte nach Bundeseinsprüchen nicht in das Vertragswerk aufgenommen werden. In Geheimverhandlungen mit dem Bund zeigte der Bürgerrechtler Joachim Gauck diplomatisches Geschick und große Flexibilität. Einerseits akzeptierte er den Verzicht auf das Volkskammergesetz, andererseits handelte er dafür das Versprechen heraus, dass ein gesamtdeutsches Parlament über das Schicksal der Akten entscheiden werde. Die Akten sollten in Ostdeutschland unter Obhut eines ostdeutschen Leiters verbleiben. Damit war verhindert, dass die personenbezogenen Dossiers, voran die Abhörunterlagen, ab dem 3. Oktober vernichtet werden konnten.

Die persönliche Akteneinsicht für alle Betroffenen kam dann erst mit dem Stasiunterlagengesetz des (Gesamt-)Deutschen Bundestages von 1991 – kurioserweise als indirekte Folge der schärfsten datenschutzrechtlichen Zäsur der Altbundesrepublik, des Volkszählungsurteils: Wenn der Staat schon illegal erhobene Daten über Bürger aufbewahre, dann müssten zuvorderst die betroffenen Bürger, die Opfer, den Akteninhalt kennenlernen. Der Weg für das Akteneinsichtsrecht als Jedermannsrecht war frei.

Der Autor ist Historiker und war mehrere Jahre Pressesprecher der Stasiunterlagenbehörde.

Christian Booß

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