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Mit einem Bluttest kann die DNA des Kindes untersucht werden.

© dpa/Tobias Kleinschmidt

"Spiegel"-Bericht: Trisomie-Test soll Kassenleistung werden

Die Kosten für einen pränatalen Bluttest auf das Downsyndrom sollen zukünftig von gesetzlichen Kassen übernommen werden. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

Die gesetzlichen Krankenkassen werden einem „Spiegel“-Bericht zufolge künftig voraussichtlich die Kosten für einen vorgeburtlichen Bluttest auf das Downsyndrom übernehmen. Auf einen entsprechenden Beschlussentwurf habe sich das zuständige Entscheidungsgremium im Grundsatz geeinigt, meldet das Nachrichtenmagazin.

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten, Kliniken und Patientenvertretern will demnach vorschlagen, dass die Kassen den Test bezahlen sollen. Voraussetzung soll allerdings sein, dass besondere Risiken oder Auffälligkeiten in der Schwangerschaft bestehen.

Noch umstritten sind laut „Spiegel“ Details. So forderten die Patientenvertreter, dass der Test erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche bezahlt wird. In den ersten zwölf Wochen ist eine Abtreibung in Deutschland keine Straftat, wenn die Frauen zuvor eine Konfliktberatung besucht haben. In dieser Zeit könnten sich Frauen nach einem Test gezwungen fühlen, schnell über einen Abbruch zu entscheiden, lauten dem „Spiegel“-Bericht zufolge die Bedenken der Patientenvertreter.

Am kommenden Freitag wolle der Gemeinsame Bundesausschuss ein offizielles Stellungnahmeverfahren zu seinem Beschlussentwurf einleiten, hieß es weiter. Die abschließende Entscheidung werde voraussichtlich im Spätsommer fallen.

Seit 2012 gibt es auf dem deutschen Markt einen Gentest auf Trisomien, der schon von der zehnten Schwangerschaftswoche an möglich ist. Der Test birgt kein Risiko im Unterschied zu Fruchtwasseruntersuchungen, mit denen ein hohes Fehlgeburtsrisiko einhergeht. Derzeit müssen werdende Mütter die Kosten von etwa 200 Euro selbst tragen. Unter Politikern und Ethikexperten ist der Test umstritten, da sich viele Eltern nach einem positiven Ergebnis für eine Abtreibung entscheiden. (epd)

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