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Finanzkrise: Sonderfonds für Rettungspaket wird eingerichtet

Das nennt man Tempo: Am Dienstag brachte die große Koalition das 500 Milliarden Euro schwere Rettungspaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte beim Bundestag ein - und schon am Freitag soll das Eilgesetz verabschiedet werden. Ein besonderer Aspekt wurde am Donnerstag noch schnell ausgehandelt: Der Sonderfonds.

In vier Tagen von der Einbringung bis zu seiner Verkündung - schneller hat ein Bundesgesetz noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik die parlamentarischen Hürden genommen. Ein Teil des Gesetzes ist der geplante Sonderfonds für das Banken-Rettungspaket. Er soll nach dem Muster der früheren Treuhandanstalt eingerichtet werden. Darauf haben sich nach Angaben aus der Koalition vom Donnerstag Bundesregierung, Bundesbank sowie Haushaltspolitiker von Union und SPD verständigt.

Der Sonderfonds soll als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet werden. Diese Art "Banken-Treuhand" wird dann bei der Bundesbank angesiedelt. Mit der Konstruktion soll die Unabhängigkeit der Bundesbank gewahrt werden. Umfassend ausgedehnt werden sollen nach Koalitionsangaben zudem die Informationsrechte des Parlaments.

Banken-Treuhand soll starke Führungspersönlichkeit bekommen

Der Fonds kann bis zu 100 Milliarden Euro über Staatsanleihen aufnehmen, um sich damit direkt an notleidenden Banken zu beteiligen und Staatsbürgschaften im Falle von Kreditausfällen aufzufangen. Bundesbank-Präsident Axel Weber hatte sich vor allem gegen die Gesetzespläne der Regierung gewehrt, die Bundesbank bei der Verwaltung des Fonds unter die Rechts- und Fachaufsicht des Finanzministeriums zu stellen.

Nach Angaben des "Handelsblatts" soll die Anstalt öffentlichen Rechts von einem Lenkungsausschuss kontrolliert werden, dem Vertreter von Bundesfinanzministerium, Bundeswirtschaftsministerium und Bundesjustizministerium angehören. Die "Banken-Treuhand" solle zudem "mit einer starken Persönlichkeit an ihrer Spitze besetzt" werden.

Finanzausschuss erhält stärkere Kontrollbefugnisse

Die Änderungen sind Teil des "Finanzmarktstabilisierungsgesetzes", das an diesem Freitag nach einem knapp einwöchigen Eilverfahren von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll. Anders als die frühere Treuhandanstalt zur Sanierung und Verwertung des DDR-Vermögens wird die künftige "Banken-Treuhand" aber nicht Finanzunternehmen aufkaufen und abwickeln. Es geht bei dem nun angestrebten Modell eher um die rechtliche Konstruktion. Die Anstalt öffentlichen Rechts werde auch mit Mitgliedern der Bundesbank besetzt sein, heißt es weiter. Es werde eine Lösung angestrebt, "die die Expertise der Bundesbank mobilisiert und gleichzeitig die Unabhängigkeit der Notenbank garantiert". Der Finanz- und Haushaltsausschuss soll nach Angaben von Mitgliedern bei dem Rettungspaket stärkere Kontrollbefugnisse erhalten als geplant. (sba/dpa/ddp)

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