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An einem Eingang der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes steht der Schriftzug des Geheimdienstes.

© Christophe Gateau/dpa

Schutz vor Spionage: Kanzleramt will BND-Gesetz reformieren

Der Bundesnachrichtendienst muss laut dem obersten Gericht teilweise reformiert werden. Ein neues Gesetz soll den Auslandsgeheimdienst besser gegen Spionage schützen.

Das Kanzleramt will das BND-Gesetz reformieren - und dabei Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Dabei geht es um die Einschränkung der Übermittlung personenbezogener Daten durch Nachrichtendienste an Polizeien und Staatsanwaltschaften, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet.

Ein „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes“ sieht vor, dass damit sämtliche Übermittlungsvorschriften im BND-Gesetz vom Bundesverfassungsschutzgesetz entkoppelt werden und eigene Regelungen gefasst werden. Zudem soll der Auslandsgeheimdienst besser vor Spionage geschützt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 28. September vorigen Jahres bestimmte Regelungen für das Bundesamt für Verfassungsschutz für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Das betrifft auch den Bundesnachrichtendienst, da im BND-Gesetz im Passus zur Übermittlung personenbezogener Daten etwa an Staatsanwaltschaften und Polizei auf die Regelungen im Bundesverfassungsschutzgesetz verwiesen wird.

Der Referentenentwurf, der auch dpa vorliegt, geht außerdem auf die Russland-Spionageaffäre im vergangenen Jahr ein. Um den BND künftig besser gegen Spionage abzusichern, sollen etwa verdachtsunabhängige Personen-, Taschen- und Fahrzeugkontrollen durchgeführt werden können. Auch private Geräte wie Smartphones sollen kontrolliert werden können, wenn ein Verdacht vorliegt. „Mögliche Spionagetätigkeiten anderer Nachrichtendienste sollen durch die Kontrollen frühzeitig erkannt werden“, heißt es im Entwurf.

Mehrere Verbände kritisierten die knappe Frist von einem Tag, innerhalb derer Verbände und Organisationen Anmerkungen zum Entwurf machen konnten. Bereits eine erste Prüfung der geplanten Änderungen fördere Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelungen, beklagte zudem Reporter ohne Grenzen.

Der Gesetzgeber verpasse erneut die Chance auf eine längst überfällige und ganzheitliche Reform des BND-Gesetzes, „das auf den festen Boden der Verfassung gehört“. (dpa)

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